Autor Thema: Homeoffice 2021  (Read 6599 times)

Librarian

  • Gast
Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #30 am: 26.07.2021 15:11 »
Interpretiere ich diesen Zusatz nun richtig, dass bei einer 40h-Woche (nur) 12h pro Halbjahr in mobiler Arbeit verbracht werden dürfen?
Nein, das interpretierst du falsch.


Wie ist es dann zu verstehen? 12h pro Woche für einen Zeitraum von 6 Monaten?

mj23

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 77
Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #31 am: 26.07.2021 15:54 »
[...] "Unter mobile Arbeit fällt die dienstliche Tätigkeit, die Beschäftigte bis zu 30% ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im Kalenderhalbjahr[...] erbringen. Die mobile Arbeit erfolgt an einem Ort außerhalb der Dienststelle [...].".

Interpretiere ich diesen Zusatz nun richtig, dass bei einer 40h-Woche (nur) 12h pro Halbjahr in mobiler Arbeit verbracht werden dürfen?[...]

Gemeint ist mit hoher Wahrscheinlichkeit das Kalenderhalbjahr als Betrachtungszeitraum für die Verteilung von maximal 30 % der wöchentlichen Arbeitszeit.

Die Formulierung selbst müsste dem Wortlaut nach aus meiner Sicht Deine Interpretation bestätigen. Zumindest kann man es herauslesen, auch wenn das Ergebnis natürlich keinen Sinn ergibt.

Warum soll denn auch nur im Tarifvertrag regelmäßig etwas unglücklich oder falsch formuliert sein. Dienstvereinbarungen sind doch genauso gut geeignet.

Librarian

  • Gast
Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #32 am: 26.07.2021 16:09 »
[...] "Unter mobile Arbeit fällt die dienstliche Tätigkeit, die Beschäftigte bis zu 30% ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im Kalenderhalbjahr[...] erbringen. Die mobile Arbeit erfolgt an einem Ort außerhalb der Dienststelle [...].".

Interpretiere ich diesen Zusatz nun richtig, dass bei einer 40h-Woche (nur) 12h pro Halbjahr in mobiler Arbeit verbracht werden dürfen?[...]

Gemeint ist mit hoher Wahrscheinlichkeit das Kalenderhalbjahr als Betrachtungszeitraum für die Verteilung von maximal 30 % der wöchentlichen Arbeitszeit.

Die Formulierung selbst müsste dem Wortlaut nach aus meiner Sicht Deine Interpretation bestätigen. Zumindest kann man es herauslesen, auch wenn das Ergebnis natürlich keinen Sinn ergibt.

Warum soll denn auch nur im Tarifvertrag regelmäßig etwas unglücklich oder falsch formuliert sein. Dienstvereinbarungen sind doch genauso gut geeignet.

Eine zweite, leicht kompliziertere Interpretation, geht in diese Richtung: Die wöchentliche Arbeitszeit wird hochgerechnet auf ein Kalenderhalbjahr. Das würden in Summe bei 40h pro Woche im Zeitraum Jan.-Juni ca. 960 Arbeitsstunden umfassen.
30% davon wären 288h. Die angekündigte "Flexibilität" könnte nun bedeuten, dass diese 288h so auf den sechsmonatigen Betrachtungszeitraum verteilt werden können, wie man es möchte/benötigt.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Homeoffice 2021
« Antwort #33 am: 26.07.2021 16:24 »
Bei gleichverteilter Arbeitszeit kannst du 30% deiner Arbeitstage im HO arbeiten.
Wenn also in einem Halbjahr 110 Arbeitstage sind, kannst du in dem Halbjahr 33 HO Tage einfordern.
Und wenn im anderem Halbjahr 120 dann halt 36 Tage.

Der Bezug auf die wöchentliche Arbeitszeit ist ja nur von Interesse, wenn man eine ungleichverteilte Arbeitszeit hat.
Also wenn jemand in Teilzeit Mo und Di 8 h und Mi Do nur 4 h und Freitag frei hat. Dann sind die Mo 8 h im HO gleichbedeutend wie Mi und Do im HO