Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
spontane Rufbereitschaft
Wynchester:
Hallo,
in meinem Betrieb gibt es eine Rufbereitschaft, 7 MA sind hier zuständig und haben dementsprechend alle 7 Wochen für 1 Woche Bereitschaft. Der Rufbereitschaftskalender wird jeweils für das gesamte Jahr ausgestellt.
Nun soll eine zusätzliche "Spontanbereitschaft" eingeführt werden für bevorstehende Starkregenereignisse, heißt:
Es gibt eine Unwetterwarnung dann soll jeweils ein Meister/Vorarbeiter zusätzlich in Bereitschaft sein für den jeweiligen Tag bzw die jeweiligen Tage, ist der AG berechtigt eine Bereitschaft so spontan anzuordnen ?
Im Arbeitsvertrag gibt es eine Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst.
Spid:
Wenn er die Bereitschaft vier Tage im voraus anordnet, kann er das tun - ansonsten nicht.
Wynchester:
Vielen dank !
Wo lässt sich das nachlesen ?
Spid:
In der entsprechenden dazu ergangenen Rechtsprechung der ArbG Berlin und Frankfurt/Main.
Wynchester:
Okey, habe es gerade gelesen, lässt sich so ein bevorstehendes Starkregenereignis nicht als konkrete Notlage auslegen ?
Bei konkreter Notlage dürfen Dienstpläne ja spontan geändert werden.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version