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spontane Rufbereitschaft

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Wynchester:
Hallo,
in meinem Betrieb gibt es eine Rufbereitschaft, 7 MA sind hier zuständig und haben dementsprechend alle 7 Wochen für 1 Woche Bereitschaft. Der Rufbereitschaftskalender wird jeweils für das gesamte Jahr ausgestellt.

Nun soll eine zusätzliche "Spontanbereitschaft" eingeführt werden für bevorstehende Starkregenereignisse, heißt:
Es gibt eine Unwetterwarnung dann soll jeweils ein Meister/Vorarbeiter zusätzlich  in Bereitschaft sein für den jeweiligen Tag bzw die jeweiligen Tage, ist der AG berechtigt eine Bereitschaft so spontan anzuordnen ?
Im Arbeitsvertrag gibt es eine Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst.

Spid:
Wenn er die Bereitschaft vier Tage im voraus anordnet, kann er das tun - ansonsten nicht.

Wynchester:
Vielen dank !
Wo lässt sich das nachlesen ?

Spid:
In der entsprechenden dazu ergangenen Rechtsprechung der ArbG Berlin und Frankfurt/Main.

Wynchester:
Okey, habe es gerade gelesen, lässt sich so ein bevorstehendes Starkregenereignis nicht als konkrete Notlage auslegen ?

Bei konkreter Notlage dürfen Dienstpläne ja spontan geändert werden.

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