Hallo,
in meinem Betrieb gibt es eine Rufbereitschaft, 7 MA sind hier zuständig und haben dementsprechend alle 7 Wochen für 1 Woche Bereitschaft. Der Rufbereitschaftskalender wird jeweils für das gesamte Jahr ausgestellt.
Nun soll eine zusätzliche "Spontanbereitschaft" eingeführt werden für bevorstehende Starkregenereignisse, heißt:
Es gibt eine Unwetterwarnung dann soll jeweils ein Meister/Vorarbeiter zusätzlich in Bereitschaft sein für den jeweiligen Tag bzw die jeweiligen Tage, ist der AG berechtigt eine Bereitschaft so spontan anzuordnen ?
Im Arbeitsvertrag gibt es eine Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst.