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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H
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TVöD Kommunen
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Jubiläumszahlung
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Autor
Thema: Jubiläumszahlung (Read 4710 times)
Ole
Full Member
Beiträge: 164
Jubiläumszahlung
«
am:
07.07.2021 13:46 »
Hallo,
eine Mitarbeiterin ist seit dem 01.09.1981 im ÖD tätig als Erzieherin (bis 2013 bei Gemeinde A) Seit dem 01.08.2014 ist sie bei Gemeinde B als Erzieherin tätig. Steht ihr das Jubigeld zu?
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Spid
Gast
Antw:Jubiläumszahlung
«
Antwort #1 am:
07.07.2021 13:55 »
Da kein Wechsel zwischen den AG vorlag, ist auch die Beschäftigungszeit nicht anzurechnen.
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Ole
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Beiträge: 164
Antw:Jubiläumszahlung
«
Antwort #2 am:
07.07.2021 14:01 »
@spid: irgendwie versteh ich die Antwort nicht - ich steh da grad auf dem Schlauch
Steht ihr die Zahlung zu oder nicht , da ja Wechsel AG ?
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Spid
Gast
Antw:Jubiläumszahlung
«
Antwort #3 am:
07.07.2021 14:05 »
Es liegt eben kein Wechsel des AG vor. Das Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen AG ist am 01.08.2014 begründet worden und somit nicht im unmittelbaren Anschluß an das 2013 endende Arbeitsverhältnis.
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Ole
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Beiträge: 164
Antw:Jubiläumszahlung
«
Antwort #4 am:
07.07.2021 14:12 »
Sorry - die Mitarbeiterin war bis 31.07.2013 bei Gemeinde A beschäftigt und seit 01.08.2014 bei Gemeinde B
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Spid
Gast
Antw:Jubiläumszahlung
«
Antwort #5 am:
07.07.2021 14:13 »
Und somit handelt es sich nicht um einen Wechsel.
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MrRossi
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Beiträge: 661
Antw:Jubiläumszahlung
«
Antwort #6 am:
07.07.2021 14:47 »
ÖD ist doch nicht
ein
Arbeitgeber.?!
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Spid
Gast
Antw:Jubiläumszahlung
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Antwort #7 am:
07.07.2021 14:53 »
Und?
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Schokobon
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Beiträge: 754
Antw:Jubiläumszahlung
«
Antwort #8 am:
07.07.2021 14:57 »
Es liegt kein Wechsel vor.
Das Jahr Pause dazwischen ist zu lange und verunmöglicht einen "Wechsel" i.S. der tarifvertraglichen Regelung.
Kann man auch da nachlesen:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/beschaeftigungszeit-2222-wechsel-zwischen-vom-tvoed-erfassten-arbeitgebern_idesk_PI13994_HI2636579.html
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Ole
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Beiträge: 164
Antw:Jubiläumszahlung
«
Antwort #9 am:
07.07.2021 15:05 »
es gibt kein Jahr Pause dazwischen, der Übergang von Gemeinde A zu Gemeinde B (beide TVÖD) war nahtlos.
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Spid
Gast
Antw:Jubiläumszahlung
«
Antwort #10 am:
07.07.2021 15:07 »
Nicht gem. der Sachverhaltsschilderung und auch nicht gem. der nachgeschobenen Ergänzung des Sachverhalts.
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Ole
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Beiträge: 164
Antw:Jubiläumszahlung
«
Antwort #11 am:
07.07.2021 15:09 »
Sehr verwirrend, was wäre denn nun des Rätsels Lösung?
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Spid
Gast
Antw:Jubiläumszahlung
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Antwort #12 am:
07.07.2021 15:10 »
Welches Rätsel? Der geschilderte Sachverhalt wurde doch erschöpfend behandelt.
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MrRossi
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Beiträge: 661
Antw:Jubiläumszahlung
«
Antwort #13 am:
07.07.2021 16:08 »
Des Rätsels Lösung ist vermutlich das die Erzieherin den AG gewechselt hat. Sich somit nicht ihr AG (z.B. durch eine Übernahme) gewechselt hat und die Zeit anrechenbar wäre. Richtig?
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Spid
Gast
Antw:Jubiläumszahlung
«
Antwort #14 am:
07.07.2021 16:21 »
Ein Wechsel des AG liegt nur dann vor, wenn das neue Beschäftigungsverhältnis sich unmittelbar an das vorherige anschließt. Mithin hat die inredestehende TB nicht den AG gewechselt. Sie hat ein Jahr später bei einem anderen AG angefangen.
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