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Jubiläumszahlung

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Ole:
Hallo,

eine Mitarbeiterin ist seit dem 01.09.1981 im ÖD tätig als Erzieherin (bis 2013 bei Gemeinde A) Seit dem 01.08.2014 ist sie bei Gemeinde B als Erzieherin tätig. Steht ihr das Jubigeld zu?

Spid:
Da kein Wechsel zwischen den AG vorlag, ist auch die Beschäftigungszeit nicht anzurechnen.

Ole:
@spid: irgendwie versteh ich die Antwort nicht - ich steh da grad auf dem Schlauch  :o :P

Steht ihr die Zahlung zu oder nicht , da ja Wechsel AG ?

Spid:
Es liegt eben kein Wechsel des AG vor. Das Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen AG ist am 01.08.2014 begründet worden und somit nicht im unmittelbaren Anschluß an das 2013 endende Arbeitsverhältnis.

Ole:
Sorry - die Mitarbeiterin war bis 31.07.2013 bei Gemeinde A beschäftigt und seit 01.08.2014 bei Gemeinde B

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