Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jubiläumszahlung
Ole:
Hallo,
eine Mitarbeiterin ist seit dem 01.09.1981 im ÖD tätig als Erzieherin (bis 2013 bei Gemeinde A) Seit dem 01.08.2014 ist sie bei Gemeinde B als Erzieherin tätig. Steht ihr das Jubigeld zu?
Spid:
Da kein Wechsel zwischen den AG vorlag, ist auch die Beschäftigungszeit nicht anzurechnen.
Ole:
@spid: irgendwie versteh ich die Antwort nicht - ich steh da grad auf dem Schlauch :o :P
Steht ihr die Zahlung zu oder nicht , da ja Wechsel AG ?
Spid:
Es liegt eben kein Wechsel des AG vor. Das Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen AG ist am 01.08.2014 begründet worden und somit nicht im unmittelbaren Anschluß an das 2013 endende Arbeitsverhältnis.
Ole:
Sorry - die Mitarbeiterin war bis 31.07.2013 bei Gemeinde A beschäftigt und seit 01.08.2014 bei Gemeinde B
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