Jubiläumszahlung

Begonnen von Ole, 07.07.2021 13:46

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Ole

Hallo,

eine Mitarbeiterin ist seit dem 01.09.1981 im ÖD tätig als Erzieherin (bis 2013 bei Gemeinde A) Seit dem 01.08.2014 ist sie bei Gemeinde B als Erzieherin tätig. Steht ihr das Jubigeld zu?

Spid

Da kein Wechsel zwischen den AG vorlag, ist auch die Beschäftigungszeit nicht anzurechnen.

Ole

@spid: irgendwie versteh ich die Antwort nicht - ich steh da grad auf dem Schlauch  :o :P

Steht ihr die Zahlung zu oder nicht , da ja Wechsel AG ?

Spid

Es liegt eben kein Wechsel des AG vor. Das Beschäftigungsverhältnis mit dem neuen AG ist am 01.08.2014 begründet worden und somit nicht im unmittelbaren Anschluß an das 2013 endende Arbeitsverhältnis.

Ole

Sorry - die Mitarbeiterin war bis 31.07.2013 bei Gemeinde A beschäftigt und seit 01.08.2014 bei Gemeinde B

Spid

Und somit handelt es sich nicht um einen Wechsel.

MrRossi

ÖD ist doch nicht ein Arbeitgeber.?!

Spid


Schokobon

Es liegt kein Wechsel vor.
Das Jahr Pause dazwischen ist zu lange und verunmöglicht einen "Wechsel" i.S. der tarifvertraglichen Regelung.

Kann man auch da nachlesen: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/beschaeftigungszeit-2222-wechsel-zwischen-vom-tvoed-erfassten-arbeitgebern_idesk_PI13994_HI2636579.html

Ole

es gibt kein Jahr Pause dazwischen, der Übergang von Gemeinde A zu Gemeinde B (beide TVÖD) war nahtlos.


Spid

Nicht gem. der Sachverhaltsschilderung und auch nicht gem. der nachgeschobenen Ergänzung des Sachverhalts.

Ole

Sehr verwirrend, was wäre denn nun des Rätsels Lösung?  ::)

Spid

Welches Rätsel? Der geschilderte Sachverhalt wurde doch erschöpfend behandelt.

MrRossi

Des Rätsels Lösung ist vermutlich das die Erzieherin den AG gewechselt hat. Sich somit nicht ihr AG (z.B. durch eine Übernahme) gewechselt hat und die Zeit anrechenbar wäre. Richtig?

Spid

Ein Wechsel des AG liegt nur dann vor, wenn das neue Beschäftigungsverhältnis sich unmittelbar an das vorherige anschließt. Mithin hat die inredestehende TB nicht den AG gewechselt. Sie hat ein Jahr später bei einem anderen AG angefangen.