Liebe Forumsteilnehmer,
ich wende mich an Euch, in der Hoffnung eine eindeutige Antwort erhalten zu können.
Seit vielen Jahren arbeite ich als Schulsekretärin, E5.
Ich habe als Selbstzahlerin den Angstelltenlehrgang I besucht und mit "sehr gut" abgeschlossen.
Nun trete ich mit der E5 auf der Stelle, wollte aber auch nicht auf Teufel komm raus "irgendeinen" besser bezahlten Job machen.
Nun ist eine E9a Stelle ausgeschrieben. Ich werde dort auch hospitieren. Allerdings hörte ich aus meinem Umfeld, dass ich trotz meiner Quali als Verwaltungswirtin keine Chance habe, wenn sich jemand ohne diese formale Voraussetzung bewirbt, der aber schon in einer E8 eingruppiert ist.
Ist das richtig? Also ich meine nicht moralisch sondern gibt es dazu eine Quelle, die Ihr mir nennen könntet?
Besten Dank im Voraus!