Autor Thema: Bewerbung E5 zu E9a  (Read 4220 times)

Schulsekretärin

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Bewerbung E5 zu E9a
« am: 08.07.2021 07:04 »
Liebe Forumsteilnehmer,

ich wende mich an Euch, in der Hoffnung eine eindeutige Antwort erhalten zu können.
Seit vielen Jahren arbeite ich als Schulsekretärin, E5.
Ich habe als Selbstzahlerin den Angstelltenlehrgang I besucht und mit "sehr gut" abgeschlossen.
Nun trete ich mit der E5 auf der Stelle, wollte aber auch nicht auf Teufel komm raus "irgendeinen" besser bezahlten Job machen.

Nun ist eine E9a Stelle ausgeschrieben. Ich werde dort auch hospitieren. Allerdings hörte ich aus meinem Umfeld, dass ich trotz meiner Quali als Verwaltungswirtin keine Chance habe, wenn sich jemand ohne diese formale Voraussetzung bewirbt, der aber schon in einer E8 eingruppiert ist.

Ist das richtig? Also ich meine nicht moralisch sondern gibt es dazu eine Quelle, die Ihr mir nennen könntet?

Besten Dank im Voraus!

Spid

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Antw:Bewerbung E5 zu E9a
« Antwort #1 am: 08.07.2021 07:06 »
Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Lars73

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Antw:Bewerbung E5 zu E9a
« Antwort #2 am: 08.07.2021 07:20 »
Soweit in der Ausschreibung eine bestimmte Berufserfahrung gewünscht war könnte ein Bewerber mit der Erfahrung bessere Chancen haben.

Soweit ein Bewerber eine zwingende Voraussetzung nicht erfüllt könnte er im öffentlichen Dienst nicht ausgewählt werden. Wenn also eine formale Voraussetzung verlangt wird und diese nicht vorliegt ändert Berufserfahrung in der E8 daran nichts,

Die beamtenrechtlichen Vorgaben, dass eine Beurteilung in der A8 mehr wer ist als in der A6 greift für Tarifbeschäftigte so nicht.

Schulsekretärin

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Antw:Bewerbung E5 zu E9a
« Antwort #3 am: 08.07.2021 07:32 »
Ups, das geht hier aber flott mit den Antworten. Vielen Dank.  :)
Bin etwas beruhigt und warte entspannt ab. Drückt mir die Daumen. 

WasDennNun

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Antw:Bewerbung E5 zu E9a
« Antwort #4 am: 08.07.2021 07:57 »
Die beamtenrechtlichen Vorgaben, dass eine Beurteilung in der A8 mehr wer ist als in der A6 greift für Tarifbeschäftigte so nicht.
Hatte auch gerade den Gedanken, dass da wieder ein Beamtenkalkriesel Looser Beamtenrecht mit Tarifrecht vermischt.

Sollte es formale Voraussetzung bei der Ausschreibung geben und jemand bekommt die Stelle ohne diese zu haben, dann lohnt es sich eine Klage einzureichen.

Lio1896

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Antw:Bewerbung E5 zu E9a
« Antwort #5 am: 14.07.2021 12:37 »
Das stimmt auch so nicht das eine Beurteilung von einem A 11 er eine höhere Gewichtung hat als die von einem A 10 er....

Im Zeugnis sieht das wieder anders aus. Aber nicht bei Anlassbeurteilungen für ein Stellenbesetzungsverfahren.

Opa

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Antw:Bewerbung E5 zu E9a
« Antwort #6 am: 15.07.2021 12:21 »
Doch, genau so stimmt das. Und die dienstliche Beurteilung ist alleiniges Auswahlkriterium, irgendwelche seltsamen Vorstellungsgespräche spielen allenfalls dann eine Rolle, wenn zwei Beamte derselben Besoldungsgruppe identische dienstliche Beurteilungen vorlegen.

Und „Anlassbeurteilungen für ein Stellenbesetzungsverfahren“ sieht das Beamtenrecht nicht vor.

Richtig ist nur, dass sich diese beamtenrechtlichen Regelungen nicht unmittelbar auf das Auswahlverfahren auswirken, wenn es ausschließlich um Tarifbeschäftigte geht.

Lio1896

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Antw:Bewerbung E5 zu E9a
« Antwort #7 am: 15.07.2021 14:21 »
@Opa leider bringen Sie hier einiges durcheinander.

Eine Beurteilung, Dienstleistungsbericht zum Anlass eines internen Stellenbesetzungsverfahrens hat nicht den Rechtscharakter eines Zeugnisses.

Was meinen sie mit seltsamen Vorstellungsgepräche? Das ist der ganz normale Ablauf in einem förmlichen Stellenbesetzungsverfahren. Es gibt nur wenige Ausnahmen wo von dem eigentlichen Verfahren abgewichen werden kann und dieses ist zustimmungspflichtig.


Daniel1992

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Antw:Bewerbung E5 zu E9a
« Antwort #8 am: 15.07.2021 14:49 »
Soweit ein Bewerber eine zwingende Voraussetzung nicht erfüllt könnte er im öffentlichen Dienst nicht ausgewählt werden. Wenn also eine formale Voraussetzung verlangt wird und diese nicht vorliegt ändert Berufserfahrung in der E8 daran nichts

gilt das auch für interne Stellenausschreibungen? ich habe eine E9a-Stelle für die als Qualifikation ein VFA oder AL1 vorausgesetzt wird, beides habe ich jedoch nicht. Mir wurde die Stelle in einem Bewerbungsgespräch für eine E7 angeboten (kfm. Bereich) mit dem Hinweis, das man die Stelle bisher lediglich intern ausgeschrieben hätte und bei meiner Zusage auf eine externe Stellenausschreibung verzichten würde. Hätte mir die Stelle dann gar nicht angeboten werden dürfen?

Lio1896

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Antw:Bewerbung E5 zu E9a
« Antwort #9 am: 15.07.2021 15:03 »
@ Daniel1992 das kommt auf die Öffnungsklauseln in der eigentlichen Stellenausschreibung an. Wenn zb. die Klausel: sitzt schon auf einer Stelle mit Lehrgangserfordernis alte Ü 40 Klausel oder 20 jährige Berufserfahrung bei einem vom TVÖD umfassten AG vorhanden sind dann können sie auch diese Stelle erhalten. Jedoch nicht für E7, maximal einen unter Wert (E 08)  mit Zulage nach § 14 TVÖD.

Spid

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Antw:Bewerbung E5 zu E9a
« Antwort #10 am: 15.07.2021 15:06 »
Eine Zulage nach §14 TVÖD kommt ausschließlich bei einer nur vorübergehenden Übertragung infrage.

Daniel1992

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Antw:Bewerbung E5 zu E9a
« Antwort #11 am: 15.07.2021 15:15 »
ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. ich hatte mich bei meinem jetzigen Arbeitgeber als externer Bewerber auf eine E7-Stelle beworben, die zu meiner Qualifikation (kfm. Bereich) passte. Im Gespräch wurde mir jedoch gesagt, dass man mir eine andere Stelle ebenfalls zutrauen würde, die etwas besser vergütet wird. Somit wurde mir eine E9a-Stelle angeboten, die vom Arbeitgeber erfolglos intern ausgeschrieben wurde. Als Qualifikation in der internen Stellenausschreibung wurde VFA oder AL1 angegeben. Da ich die Stelle trotz fehlender Qualifikation angenommen habe, wurde auf eine externe Stellenausschreibung verzichtet. Ich selber komme somit von extern und war vorher auch nicht im öffentlichen Bereich beschäftigt. Hätte man mir die Stelle wegen der fehlenden Qualifikation überhaupt geben dürfen?

Spid

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Antw:Bewerbung E5 zu E9a
« Antwort #12 am: 15.07.2021 15:21 »
Welche fehlende Qualifikation? Wenn die Stelle erfolglos ausgeschrieben worden war, war diese Ausschreibung beendet. So nicht erneut ausgeschrieben wurde, gab es auch keine geforderte Qualifikation.