Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Sonne50:
Ich wurde in 2020 vom Personalamt zur Überarbeitung meiner Stellenbeschreibung aufgefordert. Diese übermittelte ich am 20.10.2020.
Mit Datum vom 01.06.2021 erhielt ich die Mitteilung, dass meine Stelle nunmehr statt mit EG 3 mit EG 5 bewertet wird.
Ab wann gilt die höhere EG? Ab Datum der Abgabe in 10/2020 oder mit dem Datum der Mitteilung durch das Personalamt?
Habe ich Anspruch auf rückwirkende Zahlung?
Lars73:
Ab wirksame Übertragung der Aufgaben. Aus der Schilderung geht nicht hervor ob und wann der Arbeitgeber die Aufgaben übertragen hat.
Sonne50:
--- Zitat von: Lars73 am 08.07.2021 13:09 ---Ab wirksame Übertragung der Aufgaben. Aus der Schilderung geht nicht hervor ob und wann der Arbeitgeber die Aufgaben übertragen hat.
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Seit 2015...
Spid:
Es ist nicht erkennbar, inwiefern überhaupt ein Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe bestünde. Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Zu welchem Zeitpunkt haben sich die Arbeitsvertragsparteien auf eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit geeinigt?
Sonne50:
--- Zitat von: Spid am 08.07.2021 13:11 ---Es ist nicht erkennbar, inwiefern überhaupt ein Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe bestünde. Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Zu welchem Zeitpunkt haben sich die Arbeitsvertragsparteien auf eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit geeinigt?
--- End quote ---
Das Personalamt verlangte von allen Mitarbeitern die Überarbeitung der Stellenbewertung.
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