Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
Sonne50:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 08.07.2021 14:58 ---Wie bereits ausgeführt folgt die Eingruppierung deiner übertragenen Tätigkeit. Wenn dir deine Tätigkeit 2015 übertragen wurde und es seit dem keine Änderungen gab und sich die Beteiligten darüber einig sind, dass deinen übertragenen Tätigkeiten eine Eingruppierung in E5 folgt, bist du schon seit 2015 in E5 und wurdest lediglich nach E3 bezahlt. Rückwirkend wirst du aufgrund der Tariflichen Ausschlussfrist nur 6 Monate zu wenig gezahltes Entgelt fördern können.
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DANKE!
Diese Antwort hilft mir weiter!
Ab wann kann ich die rückwirkende Zahlung verlangen: Ab dem Tag der Abgabe der Stellenbewertung oder ab dem Tag der Bestätigung durch das Personalamt?
Spid:
Weder das eine noch das andere entfaltet irgendeine Relevanz.
Sozialarbeiter:
Du machst deinen Anspruch auf Lohnzahlung entsprechend E5 ab sofort sowie rückwirkend für die letzten 6 Monate geltend.
Achte darauf, dass sie dich nicht von 3 in 5 "höhergruppieren" und du Stufenlaufzeiten verlierst. Du bist ja vermutlich schon immer in E5 eingruppiert gewesen und hast entsprechend dort die Stufenlaufzeiten absolviert.
Spid:
Inwiefern ließe sich aus der Schilderung auch nur vermuten, die TE sei bereits immer in E5 eingruppiert gewesen?
Sozialarbeiter:
--- Zitat von: Sonne50 am 08.07.2021 13:10 ---
--- Zitat von: Lars73 am 08.07.2021 13:09 ---Ab wirksame Übertragung der Aufgaben. Aus der Schilderung geht nicht hervor ob und wann der Arbeitgeber die Aufgaben übertragen hat.
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Seit 2015...
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Aus diesem Beitrag folgere ich, dass die auszuübenden Tätigkeiten 2015 übertragen worden und es seit dem keine Änderungen gab. Gemäß Tarifautomatik besteht seit 2015 also eine entsprechende Eingruppierung, die sich durch ändernde Rechtsmeinungen im Laufe der Jahre grundsätzlich nicht verändert.
Von daher: Welche Eingruppierung auch immer "tatsächlich" vorliegt, diese "ist" bereits seit 2015.
Irre ich mich in meiner Annahme?
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