Autor Thema: Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?  (Read 7786 times)

Spid

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #15 am: 08.07.2021 16:28 »
Die TE hat ausgeführt, sie habe ihre Stellenbeschreibung "überarbeiten" sollen und infolgedessen habe der AG seine Rechtsmeinung, zu welcher Eingruppierung die sich aus dieser Beschreibung ergebende Tätigkeit führe, geändert. Mithin ist nicht einmal klar, ob die jetzige auszuübende Tätigkeit die ist, die der Stellenbeschreibung zu entnehmen ist, noch, ob sie es in der Vergangenheit war.

Sonne50

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #16 am: 08.07.2021 16:44 »
Du machst deinen Anspruch auf Lohnzahlung entsprechend E5 ab sofort sowie rückwirkend für die letzten 6 Monate geltend.
Achte darauf, dass sie dich nicht von 3 in 5 "höhergruppieren" und du Stufenlaufzeiten verlierst. Du bist ja vermutlich schon immer in E5 eingruppiert gewesen und hast entsprechend dort die Stufenlaufzeiten absolviert.

Und ab wann kann ich den Anspruch geltend machen? Ab Tag der Einreichung oder ab dem Tag der Bestätigung durch das Personalamt?

Hintergund ist, dass ich ab 01/2021 intern eine andere Stelle angenommen habe, die schon mit der EG 5 bewertet war und mir das Personalamt nun zwar rückwirkend zahlt - aber ab 05/2021. Somit erhalte ich die rückwirkende Zahlung für die alte Stelle lediglich für 12/2020...

Spid

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #17 am: 08.07.2021 16:47 »
Ich sehe immer noch nicht, daß überhaupt ein Anspruch entstanden wäre.

Sonne50

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #18 am: 08.07.2021 16:48 »
Ich sehe immer noch nicht, daß überhaupt ein Anspruch entstanden wäre.

Den Anspruch hat doch der Arbeitgeber selbst festgestellt!

Spid

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #19 am: 08.07.2021 16:53 »
Dem AG kommt keine diesbezügliche Feststellungsbefugnis zu.

Sonne50

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #20 am: 08.07.2021 20:57 »
@spid: Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antworten! Leider beantworten sie meine Frage nicht. Mir ist es völlig egal ob mein Arbeitgeber die neue Entgeltgruppe festlegen darf oder nicht. Fakt ist, er hat sie festgestellt!

Meine einzige Frage ist, ab wann die Höhergruppierung gilt. Ab Antragstellung - also mit Abgabe der geforderten Stellenbewertung oder mit Datum der Mitteilung der Personalabteilung

WasDennNun

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #21 am: 08.07.2021 21:21 »
Meine einzige Frage ist, ab wann die Höhergruppierung gilt.
Die einzige korrekte Antwort ist: Ab Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten. (Die wenn sie zu einer Höhergruppierung führt, in der Mitbestimmung des PR liegt)

Und Geld gibt es erst 6 Monate rückwirkend wenn du es rechtskräftig einforderst, als maximal für die letzten 6 Monate.

Die Abgabe der Stellenwertung ist absolut nichtig und ist bzgl. §37 irrelevant.
Evtl. ist deine Personalabteilung ja der Meinung, dass man dir zum Zeitpunkt der Mitteilung die Tätigkeiten übertragen hat, dann also ab 1.6.21



Max

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #22 am: 09.07.2021 08:24 »
Zitat von: Sonne50
Hintergund ist, dass ich ab 01/2021 intern eine andere Stelle angenommen habe, die schon mit der EG 5 bewertet war und mir das Personalamt nun zwar rückwirkend zahlt - aber ab 05/2021. Somit erhalte ich die rückwirkende Zahlung für die alte Stelle lediglich für 12/2020...
Das verstehe ich jetzt auch nicht mehr,  aber Spid kann sicherlich Licht auf die Sache scheinen.
Wenn du seit 01.2021 eine neue Stelle mit EG 5 hast,  dürften damit doch auch die Tätigkeiten die zur E5 führen übertragen worden sein und du bist seit dem in EG5.
 Für mich liest sich der Rest wird folgt:
Bei deinem vorhergehenden E3 Tätigkeiten gehe ich mal davon aus,  dass der AG Tätigkeiten der E3 übertragen hatte.
Was du konkret machst hat sich im Laufe der Jahre schleichend geändert ohne das dir die Personalabteilung neue Tätigkeiten übertrug.  Du hast dann eine neue Tätigkeitsbeschreibung erstellt. Die Personalabteilung hat diese dann mit E5 bewertet und ich würde auch davon ausgehen,  dass man dir mit dieser Mitteilung die E5 auszuübenden Tätigkeiten übertragen hätte,  was aber doch nicht mehr geht,  da du inzwischen andere ausübende Tätigkeiten hast die sowieso schon zu E5 führten.
Du solltest also an 1/21 E5 Entgelt bekommen.
Sollten sich die dir übertragenen Tätigkeiten seit 2015 nicht geändert haben (wogegen für mich die neue Tätigkeitsbeschreibung spricht) würde der AG wohl nur seine Meinung zur Eingruppierung ändern und du bist seit 2015 in E5 eingruppiert. Dann müsstest du das Entgelt der E5 eingefordert haben und bekommst ab da 6 Monate rückwirkend. Das wäre aber nicht das Datum der abgegebenen "Stellenbewertung", da du dort den AG vermutlich nicht klar zur Zahlung des Entgelts der E5 aufgefordert hast, sondern der AG ist so nett 6 Monate ab seiner neuen Meinung zurückzuzahlen.

Sonne50

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #23 am: 09.07.2021 10:21 »
@Max: Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Damit kommt für mich Licht ins Dunkel! Ich dachte nur irgendwo gelesen zu haben, dass die Abgabe der Stellenbewertung einem Antrag gleichzustellen ist. Somit wäre der Beginn der 6monatigen Rückzahlung der Oktober 2020 gewesen.

Spid

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #24 am: 09.07.2021 10:29 »
Die Abgabe kommt durchaus dem Antrag gleich: beides ist tariflich völlig unbeachtlich und löst keinerlei Ansprüche aus. Hinzu tritt, daß - falls anderweitig Ansprüche entstanden sind - weder das eine noch das andere die tarifliche Ausschlußfrist hemmt. Dafür ist nämlich eine schriftliche Geltendmachung erforderlich. Eine solche ist eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter hinreichender Benennung oder konkreter Bezifferung des Amspruchs.

Pietclock

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #25 am: 11.07.2021 14:16 »
Wie findet eigentlich offiziell eine Übertragung von Tätigkeiten statt, also das was letztlich zur Eingruppierung führt ? Gibt es dafür ein Formular oder ähnliches ?

Spid

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #26 am: 11.07.2021 14:17 »
Wie der AG sich intern selbst organisiert, ist ihm überlassen.

Pietclock

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #27 am: 11.07.2021 14:28 »
Aber der Arbeitnehmer muss in irgendeiner Form informiert werden, welche seine auszuübenden Tätigkeiten sind ? Denn Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in eine höhere Entgeldgruppe führen würden, muss er ja nicht ausführen, wenn sie nicht zu seinen derzeit auszuübenden gehören....

Spid

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #28 am: 11.07.2021 14:41 »
Der AG muß ja seiner Pflicht nach §2 NachwG nachkommen.

WasDennNun

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #29 am: 11.07.2021 14:49 »
Aber der Arbeitnehmer muss in irgendeiner Form informiert werden, welche seine auszuübenden Tätigkeiten sind ? Denn Tätigkeiten, die zu einer Eingruppierung in eine höhere Entgeldgruppe führen würden, muss er ja nicht ausführen, wenn sie nicht zu seinen derzeit auszuübenden gehören....
Ja und?
Bei uns wird eine entsprechendes Formular (also auszuübenden Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge) erstellt und dem MA ausgehändigt.
Wenn man also so etwas nicht erhält, oder der Vorgesetzte der Meinung ist, dir andere Dinge übertragen zu wollen, dann kann man das mitmachen, sollte aber spätestens, wenn man glaubt, es betrifft die Eingruppierung die Hansel vom PA einbeziehen und sich von denen bestätigen lassen, dass das dies die neuen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Es spricht natürlich nichts dagegen, dies bei allen vom Vorgesetzten initiierten Änderungen der Tätigkeiten durchzuführen.

Und wenn die PA nicht binnen einer Woche Ja oder Nein geschrieben haben, dann muss man freundlich aber bestimmend den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass man bedenken hat diese Tätigkeiten auszuüben.

Verwaltung wird mit Verwaltung geschlagen.