Autor Thema: Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?  (Read 7459 times)

Pietclock

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #45 am: 12.07.2021 22:22 »
@Sonne50: ich würde nachfragen, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, nach diesem "Nachweisgesetz". Die Personalstelle muss ja wissen, was diese sind - denn danach richtet sich die Eingruppierung.

Es ist so eine skurrile Geschichte, dass nicht das was du wirklich machst  zur Eingruppierung führt, sondern was du "auszuüben" hast.
Deswegen spielt halt diese Neubewertung von dir eigentlich streng genommen keine Rolle.

Aber es kann natürlich sein, dass deine Tätigkeitsbeschreibung von der Personalstelle dann so verwendet wird, dass sie sagen: ok, was sie macht, sollen auch ihre auszuübenden Tätigkeiten sein, und dann haben wir sie entsprechend einzugruppieren.
Aber diese auszuübenden Tätigkeiten musst du dir letztlich darlegen lassen.


WasDennNun

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #46 am: 13.07.2021 09:44 »
Kann mir (ich bin blond  ;D) mal einer verständlich erklären, was ich beim Personalamt über die Höhergruppierung - die sie und auch der Chef - nicht vornehmen dürfen vorbringen kann? Wo finde ich dazu etwas in Schriftform?
Sie sollen dir mitteilen, was deine Auszuübenden Tätigkeiten sind. Punkt Basta.
Alternative: Du schreibst auf, was deine ausgeübten Tätigkeiten sind und verlangst, dass sie dir bestätigten, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Frist 2 Wochen, danach teilst du deine Vorgesetzten und dem PA mit, dass du ohne Kenntnis deiner aktuellen auszuübenden Tätigkeiten nur noch in der Lage bist, die Tätigkeiten der "alte" Stellenbewertung mit den entsprechenden Tätigkeiten auszuüben. Und alle anderen Anweisungen vom Cheffe schriftlich vom PA bestätigt haben musst.

Sonne50

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #47 am: 20.07.2021 13:10 »
Wenn sich also die Tätigkeiten seit der Einstellung nicht geändert haben, sondern nur der zeitliche Umfang, hätte ich schon in 2015 in die EG 5 eingruppiert werden müssen?

Spid

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #48 am: 20.07.2021 13:36 »
Eine Änderung des zeitlichen Umfangs der Einzeltätigkeiten ist doch eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit.

Sonne50

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #49 am: 20.07.2021 13:57 »
Okay, danke!