Autor Thema: Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit  (Read 2273 times)

Sputnik

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Hallo zusammen,

Sachverhalt:
Ich arbeite auf zwei Teilzeitstellen in unterschiedlichen Abteilungen, eine S17 Stufe 4 seit Arbeitsbeginn am 01.09.2018, eine E9b mit Beginn 07.01.2019 ebenfalls Stufe 4.
Beide Stellen wurden nun in dieselbe Abteilung "zusammengelegt" zur S17-Stelle, eine Höhergruppierung der halben 9b-Stelle soll erfolgen.
Die halbe Stelle mit S17/4 wird also aufgestockt über die halbe Stelle 9b, welche dafür umgruppiert wurde. So wurde es mir vermittelt.
Nun müsse ich noch einen entsprechenden Höhergruppierungs-Antrag stellen laut Personalabteilung.

Wie verhält es sich hierbei nun mit den Stufenlaufzeiten?
Wird obwohl ich also weiter die halbe Stelle nach S17/4 innehabe die dort erworbene Laufzeit verfallen mit der Zusammenlegung der Stellen? Die Bewertung dieser halben Stelle ändert sich ja nicht.

Danke für eure Rückmeldungen.

Spid

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Antw:Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 09.07.2021 10:41 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Stellen sind weder ein-, noch um- oder höhergruppiert, sondern tariflich völlig unbeachtlich. Die Stufenlaufzeit ist die Zeit einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe beim selben AG. Diese wird also nicht berührt.

Sputnik

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Antw:Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 09.07.2021 11:09 »
Ich verstehe deine Antwort so, dass die neue Stelle dann mit meiner jetzigen Stufenlaufzeit fortgeführt wird. Ist das richtig?

Hast du eine Empfehlung zum Umgang mit der Personalabteilung, wenn diese nun besagten Antrag fordert?

Spid

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Antw:Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 09.07.2021 11:17 »
Die Stelle ist unbeachtlich. Stellen haben keine Stufenlaufzeit. Du hast eine Stufenlaufzeit - und die läuft weiter, solange Du in der entsprechenden Stufe derselben Entgeltgruppe bist.

Eingruppierungsfeststellungsklage.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 09.07.2021 11:18 »
Wird obwohl ich also weiter die halbe Stelle nach S17/4 innehabe die dort erworbene Laufzeit verfallen mit der Zusammenlegung der Stellen? Die Bewertung dieser halben Stelle ändert sich ja nicht.
Wenn ich es richtig deute, dann wird dein Arbeitsvertrag zu der Teilzeitstelle S17 stundenmäßig aufgestockt.
Und der Arbeitsvertrag bzgl. der 9b Tätigkeiten im Gegenzug aufgelöst.
S17 läuft so weiter wie bisher, was Stufen angeht.

Also was faselt da die Personalstelle von wegen HG Antrag? Das ist doch mal wieder Personaler Quark, der nichts mit Tarifrecht zutun hat.

Ich verstehe deine Antwort so, dass die neue Stelle dann mit meiner jetzigen Stufenlaufzeit fortgeführt wird. Ist das richtig?
s.o.
Zitat
Hast du eine Empfehlung zum Umgang mit der Personalabteilung, wenn diese nun besagten Antrag fordert?
Fragen wann der Änderungsvertrag der S17 Stelle bzgl. der Stundenanzahl zur Unterschrift bereit liegt.

Sputnik

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Antw:Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
« Antwort #5 am: 09.07.2021 11:52 »
Na das ist ja nun nicht das, was ich mir erhofft hatte und wenig erfreulich.

Ich kontaktiere nun also erstmal die Personalabteilung und bitte darum, mir einen Vertrag zukommen zu lassen, der meine neue Stellensituation darstellt.
Darüber hinaus bitte ich darum, die entsprechenden Gehaltszahlungen für eine Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe S17 rückwirkend abzurechnen und auszuzahlen.
Genügt das als Geltendmachung der Ansprüche oder muss man da auf Paragraphen verweisen?
Sollte ich die Stufenlaufzeit hierbei direkt mit erwähen?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung, 2 Teilzeitstellen, Stufenlaufzeit
« Antwort #6 am: 09.07.2021 13:12 »
Wie und von wem wurde denn die Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten kommuniziert?
Und wann hat das stattgefunden?