Autor Thema: Lebenszeitverbeamtung, gesundheitliche Eignung, Brustimplantate  (Read 9976 times)

Sternschnuppe1305

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Liebe Forenmitglieder,

leider habe ich zu diesem Thema noch keinen Beitrag gefunden, daher öffne ich diesen neu.

Ich möchte nicht um den heißen Brei herumreden und stelle meine Frage kurz und prägnant:

Gibt es Erfahrungen mit der Lebenszeitverbeamtung (gehobener Verwaltungsdienst), insbesondere mit der amtsärztlichen Untersuchungen, und das Vorhandensein von Brustimplantaten (im alltagstauglichem Maße, also kein Doppel-D  ;) )?
Kann der Amtsarzt hierin eine Begründung sehen, die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung nicht zu bestätigen?

Ich hoffe sehr auf hilfreiche Reaktionen und bedanke mich vorab.

Viele Grüße

newT

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Soll das ein Witz sein?
Damit keine gesundheitliche Eignung vorliegt muss festgestellt werden, dass "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist". Wie das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit Brustimplantaten passieren sollte, dafür reicht meine Fantasie gerade nicht aus  ::)
Bin aber natürlich kein Jurist und das ist folglich keine Rechtsberatung, aber ich kann es mir wirklich nicht vorstellen, dass es ein Problem sein sollte :D

Sternschnuppe1305

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Vielen Dank für die Antwort @newT
Nein, das soll kein Witz sein.
Auch die Formulierung ist mir bekannt - ich persönlich würde hierin auch keine Probleme sehen, da Implantate im Normalfall keine Krankheit verursachen, die erwarten lassen, dass man vor Erreichen der Regelaltersgrenze dienstunfähig wird. Jedoch gibt es, wie mit allem, etwaige Risiken.
Aber weiß ich leider nicht, wie das ein Amtsarzt beurteilt und ob es schon Fälle gab, bei denen ein Amtsarzt die Eignung aus diesem Grund nicht bestätigt hat.
Daher bin ich um jeden Erfahrungsbericht sehr dankbar.

2strong

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Kann der Amtsarzt hierin eine Begründung sehen, die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung nicht zu bestätigen?
Das dürfte maßgeblich vom Ergebnis des umfassenden Tastbefunds abhängen.

clarion

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War eine Krebserkrankung bzw. eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Krebserkrankung ursächlich für die Brustimplantate? Wenn ja, dann wird es mit dem Amtsarzt schwierig.  Sollte hingegen ein kosmetische Hintergrund vorliegen,  wird der Amtsarzt wohl keine Probleme machen.

2strong

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Würdest Du in einer überwundenen Krebserkrankung ein Verbeamtungshindernuss erkennen? Ich erinnere mich an eine akut an Leukämie erkrankte Anwärterin, deren Ernennung zumindest zur BaP nicht beeinträchtigt war.

Sternschnuppe1305

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War eine Krebserkrankung bzw. eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Krebserkrankung ursächlich für die Brustimplantate? Wenn ja, dann wird es mit dem Amtsarzt schwierig.  Sollte hingegen ein kosmetische Hintergrund vorliegen,  wird der Amtsarzt wohl keine Probleme machen.
Nein, eine Krebserkrankung lag Gott sei Dank nicht vor und ist auch mütterlicherseits nicht gegeben. Es ist rein aus ästhetischen Gründen.

Ich habe hierzu das ein oder andere Urteil gelesen, da ging es jedoch vielmehr um Polizeibeamtinnen, da wird das ja nochmal strenger gehandhabt - aber auch da hatte die Klage Erfolg. Daraus könnte ich mE schließen, dass es gerade für Verwaltungsbeamtinnen noch weniger ein Problem darstellen sollte.

Die Frage ist jetzt, gibt es eine Zeitangabe, an der der Amtsarzt festmachen könnte, dass alles "verheilt" ist? Sprich, reichen z.B. 5 Monate post OP oder muss ein Beurteilungszeitraum von mind. 1 Jahr vorliegen, damit der Arzt eine "sichere" Aussage treffen kann, dass auch ja nichts schlimmes passieren könnte? Kann er ggf. die Lebenszeitverbeamtung zu einem späteren Zeitpunkt verschieben lassen?

clarion

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Hallo,

Der Amtsarzt  muss beurteilen, ob eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine verfrühte Dienstunfähigkeit vorliegt. Wenn der Heilungsverlauf normal ist, sehe ich da kein Problem.

Bei Krebserkrankung wird es tatsächlich schwierig,  wobei viele Krebserkrankte einen Schwerbehindertenausweis haben, und dann muss der Amtsarzt wiederum nur fünf Jahre prognostizieren.







was_guckst_du

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...ohne Inaugenscheinnahme kann diese Frage nur sehr schwierig abschließend beantwortet werden... 8) ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

m3mn0ch

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Geht die Beantwortung der Frage nicht auch ohne versteckten und direkten Sexismus ?!?! Ich hatte angenommen, dass dies in einem Forum für den öffentlichen Dienst selbstverständlich ist. 

was_guckst_du

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...geht auch ohne...ist aber weniger unterhaltsam...und schließlich wollen die Betroffenheitsfetischistinnen/fetischisten auch was zum Meckern haben... ;D
« Last Edit: 12.07.2021 13:17 von was_guckst_du »
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

hermans

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Vorhandensein von Brustimplantaten (im alltagstauglichem Maße, also kein Doppel-D  ;) )?
Kann der Amtsarzt hierin eine Begründung sehen, die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung nicht zu bestätigen?
Das wird schon eine haptische Anamese erfordern. Ärztliche Fürsorgepflicht und so. Nicht dass sich da Knoten in den Implantaten gebildet haben... ;D

DrStrange

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...ohne Inaugenscheinnahme kann diese Frage nur sehr schwierig abschließend beantwortet werden... 8) ;)

Diese Aussage bestätigt mal wieder mein Bild von Dir. Ich frage mich wirklich, was du so beruflich machst. Hoffentlich nichts Verantwortungsvolles mit Außenwirkung. Warst du nicht auch irgendwo in der Personalvertretung aktiv?

Admin

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...ohne Inaugenscheinnahme kann diese Frage nur sehr schwierig abschließend beantwortet werden... 8) ;)

dieser Kommentar ist im Umgang mit Kollegen inakzeptabel. Stelle dir vor was los wäre, wenn du sowas in einer Gruppenbesprechung gegenüber einer Kollegin (m/w/d) sagst. Daher gelbe Karte und 3 Tage Pause.

2strong

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Ich denke, da hätte man die Lacher auf seiner Seite - und könnte sich anschließend befreit über die tatsächlich zu erwartenden Rechtsfolgen austauschen.