Autor Thema: Als gD'ler ohne Laufbahnbefähigung auf einer A13er Stelle  (Read 2473 times)

Syhnovic

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Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob diese Frage schonmal aufkam.
Aber ist es rechtlich möglich als gD'ler (A9) auf einer A13er Stelle zu kommen, ohne die Laufbahnbefähigung zu besitzen.

Ich habe Mal gelesen, dass es schon möglich ist, dass der Dienstherr einen gD'ler jemanden auf eine höheren DP setzen. Nachteil wäre: Man übt diese Tätigkeit aus, kann aber nicht auf A13h befördert werden.

Stimmt das ?


Lars73

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A13g ist ja kein Problem. Grundsätzlich können unter entsprechenden Voraussetzungen und Wartezeiten auch Dienstposten des höheren Dienst übertragen werden.
Bei A9 wird man nur wenig Chancen auf einen Dienstposten mit A13g/h haben, wenn es weitere Bewerber gibt. Auch wird im falle einer Ausschreibung für einen Dienstposten nach A13h Voraussetzungen verlangt werden die man nicht unbedingt erfüllt.

Bedeutsam ist auch was zur Laufbahnbefähigung fehlt (Studium oder nur die Tätigkeit mit hD-Aufgaben.

2strong

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Vielleicht ist auch das endamt des gehobenen Dienstes gemeint. Auch stände erst Recht nichts im Wege. Aber ein Bisschen mehr Mühe bei der Formulierung seines Erkenntnisinteresses wird sich der Kollege in einem zweiten Versuch vielleicht noch geben wollen.

Syhnovic

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Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.
Es ist A13h gemeint. Was genau bei mir fehlt ist der Masterabschluß und die hauptberufliche Tätigkeit zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung..

Es ist so, dass sich niemand auf diese öffentlich ausgeschriebene Stelle beworben hat. Jetzt wird es erneut versucht, ob man durch eine interne Bewerbung jemanden findet.
Ich habe Mal mitbekommen, dass man grundsätzlich als A9er einen A13h Dienstposten übertragen bekommen kann, wenn der Dienstherr es so will. Die spätere Beförderung zu A10, A11 und soweit ist eine ganz andere Frage. Auch die Laufbahnbefähigung für den hD ist eine ganz andere Frage. Ich würde zwar nachher einen Master machen wollen, wollte jedoch fragen, ob das mir erzählt stimmt. Also das man als A9er einen A13h Dienstposten übertragen bekommen kann.


2strong

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Grundsätzlich kann man jeden höherwertigen Dienstposten übertragen, jawohl. Da bestehen keine Restriktionen.

clarion

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Ein Wechsel der Laufbahn ist durchaus möglich, ggf. muss man Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren.

2strong

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Ich glaube er meint die Besetzung an sich, also die Zuweisung eines Inspektors auf einen Dienstposten eines Rates oder Oberrates. Ausdrücklich geregelt ist dies bspw. für den Fall der Abordnung und Versetzung. Daraus lässt sich ableiten, dass die Tätigkeit vor dem Hintergrund der Vorbildung zumutbar sein muss. Dass die Übertragung eines Dienstpostens im Eingangsamt des höheren Dienstes einem Inspektor eindeutig unzumutbar ist, kann ich nicht erkennen, wenngleich diese Konstellation eher ungewöhnlich sein dürfte. Solange der Dienstposteninhaber sich nicht gegen die nicht amtsangemessene Beschäftigung wehrt, sehe ich auch keine Probleme im praktischen Vollzug. Für unwahrscheinlich halte ich allein, dass Du vor dem Hintergrund Deiner Schilderung die Anforderung erfüllst, die Dein Dienstherrn an die Übertragung des Dienstpostens knüpft (Masterabschluss, ggf. Laufbahnbefähigung, entsprechende Berufserfahrung).

HansG

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Falls der Dienstherr das tun sollte, dann wäre es klug ein Masterstudium zu beginnen mit dem neuem Dienstposten, weil man dann in der Zeit ja die nötige Berufserfahrung sammlt. Und wenn nicht klappt kann man sich ja immer noch auf h.D. Ausschreibungen bewerben weil man dann ja ein Master hat.

was_guckst_du

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..ist alles nur Theorie...

...wenn jetzt durch interne Ausschreibung der Bewerberkreis auf den gD erweitert wird, wird es bestimmt nicht einen A9er "treffen" 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen