Ich bin ausgebildeter Erzieher, arbeite im Schichtbetrieb in einer Wohngruppe und werde demnächst den Studienabschluss Bachelor Soziale Arbeit abgeschlossen haben. Der Tarif, nach dem ich bezahlt werde, wird sich dadurch von S8b auf S11 verändern. Mein Vorgesetzter meint, dass ich in der neuen Besoldungsgruppe nicht mehr im stationären Bereich arbeiten könnte, da ich damit zu teuer würde. Er bietet mir andere Arbeiten an, welche für meine Arbeitssituation jedoch eine Verschlechterung auch bzügl. Gehalt bedeuten würden, da es in diesem Bereich keine Schichtzulage gibt.
Nun meine Frage: Kann mein Arbeitgeber mich durch sein Weisungsrecht ohne meine Zustimmung auf diese andere Stelle setzen?
Vielen Dank für die Antworten.