Autor Thema: Ausscheiden aus Gruppendienst nach Tarifanpassung durch Studium  (Read 2314 times)

MLJ1986

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Ich bin ausgebildeter Erzieher, arbeite im Schichtbetrieb in einer Wohngruppe und werde demnächst den Studienabschluss Bachelor Soziale Arbeit abgeschlossen haben. Der Tarif, nach dem ich bezahlt werde, wird sich dadurch von S8b auf S11 verändern. Mein Vorgesetzter meint, dass ich in der neuen Besoldungsgruppe nicht mehr im stationären Bereich arbeiten könnte, da ich damit zu teuer würde. Er bietet mir andere Arbeiten an, welche für meine Arbeitssituation jedoch eine Verschlechterung auch bzügl. Gehalt bedeuten würden, da es in diesem Bereich keine Schichtzulage gibt.
Nun meine Frage: Kann mein Arbeitgeber mich durch sein Weisungsrecht ohne meine Zustimmung auf diese andere Stelle setzen?
Vielen Dank für die Antworten.

Lars73

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"Nun meine Frage: Kann mein Arbeitgeber mich durch sein Weisungsrecht ohne meine Zustimmung auf diese andere Stelle setzen?"
Das ist abhängig vom Arbeitsvertrag. Meist wird dies möglich sein, soweit die Eingruppierung davon nicht berührt ist.

Fraglich ist allerdings der Studienabschluss tatsächlich zum Anspruch auf eine Eingruppierung in der S11 führt. Dies ist nur dann de Fall. wenn bereits entsprechende Aufgabe der S11 wahrgenommen wurden und die fehlenden Voraussetzungen in der Person die S8b verhindert haben.

Wenn dies nicht der Fall ist können dir Aufgaben nach S11 nur mit deiner Zustimmung dauerhaft übertragen werden. Sonst bleibt es bei S8b und es können nur andere Aufgaben, die auch zur S8b führen, übertragen werden.

MLJ1986

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es gibt bei uns in der Wohngruppe ähnliche Fälle, bei denen die Hochstufung nach erfolgreichen Studien-Abschluss vollzogen wurde. Die Tätigkeiten sind gleich und es scheint erstmal nur der Abschluss zu zählen. Es geht nun darum, dass zu viele Sozialpädagogen_innen in der Wohngruppe sind und dies zu hohe Kosten verursachen würde. Mein Personalleiter möchte mich deswegen in ein anderes Arbeitsfeld nach meiner Elternzeit (Zeitgleich zum Studienabschuss)  eingliedern.

Lars73

  • Gast
Welcher Tarifvertrag soll das sein?

Was ist die aktuelle Tätigkeit?

"es gibt bei uns in der Wohngruppe ähnliche Fälle, bei denen die Hochstufung nach erfolgreichen Studien-Abschluss vollzogen wurde"

Das bedeutet ja nicht, dass dies tatsächlich tariflich so geregelt ist. Solange man sich einig ist kann man natürlich so verfahren.

MLJ1986

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ich bin bei der Caritas angestellt (AVR der Caritas). Die Tarife orientieren sich an den Gruppierungen TVÖd-Sue. Tätigkeit: Pädagogischer Mitarbeiter in einer stationären Wohngruppe. später soll ich in einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (aufsuchende Hilfe) arbeiten. Diese wäre weniger vereinbar mit der Familie und es würden die Schichtzulagen wegfallen.

Bastel

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es gibt bei uns in der Wohngruppe ähnliche Fälle, bei denen die Hochstufung nach erfolgreichen Studien-Abschluss vollzogen wurde. Die Tätigkeiten sind gleich und es scheint erstmal nur der Abschluss zu zählen. Es geht nun darum, dass zu viele Sozialpädagogen_innen in der Wohngruppe sind und dies zu hohe Kosten verursachen würde. Mein Personalleiter möchte mich deswegen in ein anderes Arbeitsfeld nach meiner Elternzeit (Zeitgleich zum Studienabschuss)  eingliedern.

Kein Wunder das Kosten für Sozialgedöns ins Unermessliche steigen wenn man überqualifizierte Leute für niedere Arbeit einsetzt und diese nicht dementsprechend entlohnt. Bekommt bei euch ein studierter Pförtner auch S11?