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Maskenpflicht NRW Inzidenzstufe 0

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Ytsejam:
Hi zusammen,

wie wird das derzeit bei euch geregelt in

- Bereichen mit Publikum
- Bereichen ohne Publikum?

Meiner Meinung nach gibt es in Innenräumen keine Maskenpflicht mehr, insbesondere dort nicht wo kein Kundenverkehr ist, sofern die Sicherheitsabstände von 1,5m eingehalten werden können. Auch gibt es keine Regelung mehr, wonach die Maske, wenn nicht am Arbeitsplatz, dann aber auf den Wegn vom/zum Arbeitsplatz zu tragen ist.

Wie mittlerweile üblich und auch schon bei der Kontaktbeschränkung zu beobachten (wo man immer offen ließ, dass dies nur außerhalb der eigenen 4 Wände galt) hält man sich aber mit entsprechenden Infos äußerst bedeckt. Rückfragen werden vom Ministerium bislang nicht beantwortet.

Mein AG nebst Personalrat ist der Meinung, die Maskenpflicht gilt weiter, begründet dies aber auch nicht. Ist so, weil, ist so... ::)

Kann mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen? Egal ob Coronaschutzverordnung, Corona Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsschutzregel etc., ich finde nirgends etwas was die Maskenpflicht bejahen würde.

Dakmer:
Bei uns ist noch immer im gesamten Gebäude (außer eigenes Büro) Maskenpflicht.
D. h. Eingang, Flur, Teeküche, Toilette, fremdes Büro.
Dafür gibt es eine hauseigene Verordnung.
Ansonsten gilt die jeweilige Landes-VO und/oder die VO der Stadt.

Nur weil die Inzidenz 0 ist, heißt es nicht, dass es nicht unentdeckte Coronainfektionen gibt.
Vielleicht habe ich Corona ohne Symptome, gebe es weiter und er Andere erkrankt.
Ich finde, die Maske ist nichts, was mein normales Leben erheblich einschränkt. Ich schütze Andere.

BAT:
Komme gerade aus Holland, da trägt abgesehen vom ÖPNV nirgendwo jemand eine Maske, vor allem nicht diese unsinnigen OP - Masken wie in D.  ;)

Ach ja, die Rechtsgrundlage? Eher in der GewO?

was_guckst_du:
Gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-AbSchV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung betrieblicher Infektionen zu veranlassen.

Wenn noch nicht alle Mitarbeiter geimpft sind, gehört dazu auch das Tragen von Masken. Ein fürsorgepflichtiger AG wird daher das Maskentragen für seine Betriebsstätte anordnen, weiterhin im verstärktem Maße HomeOffice anbieten und auch sonst auf die Einhaltung der AHA-Regeln achten.

Spid:
Ist dieses AHA genau so ein Schweinkram wie GGG?

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