Maskenpflicht NRW Inzidenzstufe 0

Begonnen von Ytsejam, 12.07.2021 12:51

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OrganisationsGuy

Ich kann mich mit einer eventuell dauerhaften Maskenpflicht in der Öffentlichkeit arrangieren, ich kann mich schließlich auch mit der Pflicht zur Nutzung von Kleidung in der Öffentlichkeit arrangieren.

bgler


Spid

Zitat von: OrganisationsGuy am 13.07.2021 14:32
Ich kann mich mit einer eventuell dauerhaften Maskenpflicht in der Öffentlichkeit arrangieren, ich kann mich schließlich auch mit der Pflicht zur Nutzung von Kleidung in der Öffentlichkeit arrangieren.

Ich kann mich sowohl mit einer Maskenpflicht für bestimmte Personen als auch mit einer Pflicht zur Nichtnutzung von Kleidung für bestimmte andere Personen arrangieren - sofern ich die jeweiligen Personenkreise nach meinen ästhetischen Ansprüchen bestimmen darf.

Dakmer

Ich bin sehr froh, dass die Arbeitskollegen und *Innen Kleidung tragen, obwohl es in der Hausordnung nicht ausdrücklich angeordnet ist.
Mit der Maskenplficht im Haus könnte ich auch auf Dauer leben.

@Spid: Deine ästhetischen Ansprüche könnten aber von den Ansprüchen Anderer abweichen und insofern ist eine gerechte Nichtbekleidungsvorschrift nicht herstellbar.

Spid

Was sind Sterncheninnen? Und gibt es die auch für Außen?

Gerechtigkeit ist lediglich ein unbeachtliches Gefühlchen.

BAT

Das Thema Bekleidung ist in diesem Strang abwegig, da diese im Gegensatz zu den OP-Masken ihren Zweck erfüllt.

Spid

OP-Masken erfüllen ihren Zweck. Mit Bekleidung haben sie gemein, daß sie nicht jeden Zweck erfüllen, zu dem sie eingesetzt werden.

BAT

Zitat von: Spid am 13.07.2021 17:08
OP-Masken erfüllen ihren Zweck. Mit Bekleidung haben sie gemein, daß sie nicht jeden Zweck erfüllen, zu dem sie eingesetzt werden.

Es geht um den Zweck, welcher im Strang gegenständlich ist.

Spid


bgler

Zitat von: Spid am 13.07.2021 16:39
Was sind Sterncheninnen? Und gibt es die auch für Außen?

Ja, u.a. hier:

https://www.erzgebirgsstube.com/adventssterne/aussensterne/?p=1

Ab 80 € Bestellwert fallen im Übrigen keine Versandkost:_*innen an.

Ytsejam

Noch ein paar Dinge, die bestimmt ihren Zweck erfüllen im Kampf gegen die Pandemie:

- Gurgeln
- nicht in Urlaub fahren
- nicht in Restaurants und Kneipen gehen
- Ausgangssperren außerhalb der Dienstzeit
- 2 oder 3 Masken übereinander tragen
etc.

All das ist aber nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Anscheinend genau so wenig wie die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zumindest kann mir ja keiner eine Rechtsgrundlage nennen.

Eure privaten Empfindungen bzgl. Corona und was sinnvoll ist in allen Ehren, aber ich dachte eigentlich wir sind an Gesetze gebunden und nicht daran, was ihr gerade für sinnvoll erachtet. Oder arbeitet ihr auch sonst nach dem Willkürprinzip? Mit welcher Begründung verweigert ihr einem Hartzer die Vorsprache im JobCenter, wenn der keine Maske tragen will? Der kann nicht, wie in der freien Wirtschaft, zu einem Konkurrenten gehen, der muss zum Amt. Was sagt ihr dem, auf welcher Grundlage ihr die Maske fordert?

Kaiser80

Zitat von: Ytsejam am 14.07.2021 07:11


All das ist aber nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Anscheinend genau so wenig wie die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zumindest kann mir ja keiner eine Rechtsgrundlage nennen.


Satzungsrecht, Hausrecht, Coronaschutzverordnung?

Ytsejam

Zitat von: Kaiser80 am 14.07.2021 07:41
Zitat von: Ytsejam am 14.07.2021 07:11


All das ist aber nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Anscheinend genau so wenig wie die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zumindest kann mir ja keiner eine Rechtsgrundlage nennen.


Satzungsrecht, Hausrecht, Coronaschutzverordnung?

Die Coronaschutzverordnung sieht bei Inzidenz Null nur noch Maskenpflicht als Empfehlung an, außer im ÖPNV, Gesundheitswesen, Einzelhandel.

Die Corona-Arbeitschutzverordnung kennt auch keine Maskenpflicht mehr, alles gestrichen.

Die Corona-Arbeitsschutzregel sieht Maskenpflicht nur noch vor bei Unterschreiten der Mindestabstände.

Eine Satzung existiert nicht. Hausrecht ohne Rechtsgundlage? Dann kann ich auch fordern, dass alle mit rosa Tütü erscheinen...

Wenn es so einfach wäre, würde ich hier nicht fragen...

Dienstbeflissen


Kaiser80

Zitat von: Ytsejam am 14.07.2021 09:04

Die Coronaschutzverordnung sieht bei Inzidenz Null nur noch Maskenpflicht als Empfehlung an, außer im ÖPNV, Gesundheitswesen, Einzelhandel.

§5 Abs. 9 ->
In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske nach den vorstehenden Regelungen grundsätzlich nur noch in Innenbereichen. Wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, haben auch die verbliebenen Vorgaben zum Tragen einer Maske nur noch empfehlenden Charakter. Abweichend davon gilt für Angebote und Einrichtungen nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und bei ausdrücklichen Regelungen in dieser Verordnung für die Inzidenzstufe 0 die Maskenpflicht fort. Betreiberinnen und Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen.