Autor Thema: Maskenpflicht NRW Inzidenzstufe 0  (Read 6039 times)

One

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Maskenpflicht NRW Inzidenzstufe 0
« Antwort #45 am: 14.07.2021 17:05 »

Eine Satzung existiert nicht. Hausrecht ohne Rechtsgundlage? Dann kann ich auch fordern, dass alle mit rosa Tütü erscheinen...


Du solltest dich noch einmal mit dem Thema Hausrecht beschäftigen. Auf Grundlage des Hausrechts, welches in Behörden regelmäßig durch die Behördenleitung oder jemand von ihr Bestimmten ausgeübt wird (Leiter Zentralabteilung, Sicherheitsbeauftragter, etc.) kann sehr wohl das Maskentragen angeordnet werden und wer dann keine Maske trägt kann auf dieser Grundlage nicht nur des Hauses sondern der ganzen Liegenschaft verwiesen werden. Das ist absolut üblich, rechtlich zulässig und Bedarf keiner über § 903 Satz 1 BGB hinausgehenden Rechtsgrundlage.

Solange die Ausübung des Hausrechts nicht explizit gegen geltendes Recht verstößt, ist hier alles möglich. Ich kann theoretisch jemanden des Hauses verweisen, wenn mir seine Nase nicht passt, solange ich damit nicht gerade zufällig gegen irgendwelche Antidiskriminierungsregelungen o.ä. verstoße.

Hausrecht greift nachrangig immer, wenn keine einschlägigen rechtlichen sonstigen Grundlagen oder Rechte Dritter entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund verstehe ich eigentlich nicht, worüber hier in diesem Thread diskutiert werden soll. Anordnung von Maskentragen durch den Inhaber des Hausrechts reicht aus und der Drops ist gelutscht. Eine solche Anordnung bedarf im weiteren nicht mal einer Begründung. Der Inhaber des Hausrechts sagt, es ist so, dann hat es so zu sein, fertig...