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Zahlung einer Zulage

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Ole:
Hallo,

ein etwas "schwieriges" Anliegen.

Ein Mitarbeiter in EG 7 soll eine Zulage bekommen, da er kurzfristig andere Aufgaben übernimmt (von September befristet bis Jahresende).

Eine Zulage zur EG 8 ist es nicht, da die Tätigkeit nicht höher bewertet ist, eine Zulage nach § 18 TVÖD käme auch nicht in Frage.

Was haben wir denn sonst für Möglichkeiten im ÖD? Ich hab grad keine Idee mehr ???

Vielen Dank vorab

Spid:
Eine solche Zulage ist tariflich nicht vorgesehen - warum auch? Wenn er eine Tätigkeit seiner Entgeltgruppe ausüben soll, macht er doch einfach nur seinen Job.

Ole:
Der Mitarbeiter macht diese Aufgabe zusätzlich zu seinen anderen Aufgaben - daher war die Chefetage der Meinung, ihm eine Zulage zahlen zu wollen und ich habe das große Vergnügen, dies in die Praxis umzusetzen   :o

Spid:
Dann war er bislang offenkundig nicht ausgelastet.

Ole:
Scheint wohl so.

Was soll ich sagen, ich hab das ja nicht zu entscheiden. Ich hab mir längst mein Urteil darüber gebildet, aber danach kann ich ja nicht handeln..

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