Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zahlung einer Zulage
Ole:
Hallo,
ein etwas "schwieriges" Anliegen.
Ein Mitarbeiter in EG 7 soll eine Zulage bekommen, da er kurzfristig andere Aufgaben übernimmt (von September befristet bis Jahresende).
Eine Zulage zur EG 8 ist es nicht, da die Tätigkeit nicht höher bewertet ist, eine Zulage nach § 18 TVÖD käme auch nicht in Frage.
Was haben wir denn sonst für Möglichkeiten im ÖD? Ich hab grad keine Idee mehr ???
Vielen Dank vorab
Spid:
Eine solche Zulage ist tariflich nicht vorgesehen - warum auch? Wenn er eine Tätigkeit seiner Entgeltgruppe ausüben soll, macht er doch einfach nur seinen Job.
Ole:
Der Mitarbeiter macht diese Aufgabe zusätzlich zu seinen anderen Aufgaben - daher war die Chefetage der Meinung, ihm eine Zulage zahlen zu wollen und ich habe das große Vergnügen, dies in die Praxis umzusetzen :o
Spid:
Dann war er bislang offenkundig nicht ausgelastet.
Ole:
Scheint wohl so.
Was soll ich sagen, ich hab das ja nicht zu entscheiden. Ich hab mir längst mein Urteil darüber gebildet, aber danach kann ich ja nicht handeln..
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