Hallo,
ein etwas "schwieriges" Anliegen.
Ein Mitarbeiter in EG 7 soll eine Zulage bekommen, da er kurzfristig andere Aufgaben übernimmt (von September befristet bis Jahresende).
Eine Zulage zur EG 8 ist es nicht, da die Tätigkeit nicht höher bewertet ist, eine Zulage nach § 18 TVÖD käme auch nicht in Frage.
Was haben wir denn sonst für Möglichkeiten im ÖD? Ich hab grad keine Idee mehr
Vielen Dank vorab