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TV-L
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Jahressonderzahlung Anteilig (TH-V)
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Autor
Thema: Jahressonderzahlung Anteilig (TH-V) (Read 1819 times)
Sun23
Newbie
Beiträge: 4
Jahressonderzahlung Anteilig (TH-V)
«
am:
12.07.2021 16:50 »
Hallo in die Runde!
Bekommt man für die Zeit von Januar bis Oktober noch anteilig eine Jahressonderzahlung? (TV-H)
Danke für die Antworten
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WasDennNun
Hero Member
Beiträge: 9,710
Antw:Jahressonderzahlung Anteilig (TH-V)
«
Antwort #1 am:
12.07.2021 16:53 »
Wenn man am Stichtag im Dez nicht mehr angestellt ist nicht.
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Sun23
Newbie
Beiträge: 4
Antw:Jahressonderzahlung Anteilig (TH-V)
«
Antwort #2 am:
14.07.2021 10:17 »
Danke für die Antwort.
Bekommt man eigentlich die Dienstzeit gutgerechnet wenn man vom TV-H ins TvöD wechselt?
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Spid
Gast
Antw:Jahressonderzahlung Anteilig (TH-V)
«
Antwort #3 am:
14.07.2021 10:36 »
Im TVÖD gibt es keine Dienstzeit.
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Sun23
Newbie
Beiträge: 4
Antw:Jahressonderzahlung Anteilig (TH-V)
«
Antwort #4 am:
14.07.2021 10:58 »
Damit meine ich, ob man die Zeit die man Angestellt war im TV-H ob dies verrechnet wird im TVöD. Bzgl. der Einstufung.
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WasDennNun
Hero Member
Beiträge: 9,710
Antw:Jahressonderzahlung Anteilig (TH-V)
«
Antwort #5 am:
14.07.2021 11:01 »
Kann der AG machen, muss er aber bis auf einschlägige Berufserfahrung nicht machen.
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Isie
Gast
Antw:Jahressonderzahlung Anteilig (TH-V)
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Antwort #6 am:
14.07.2021 14:25 »
Die Monate, die in einem Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber verbracht wurden, rechnen nicht als Zwölftel bei der Jahressonderzahlung beim neuen Arbeitgeber. Eine anteilige Jahressonderzahlung beim alten Arbeitgeber gibt es auch nicht.
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