Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jahressonderzahlung Anteilig (TH-V)
WasDennNun:
Kann der AG machen, muss er aber bis auf einschlägige Berufserfahrung nicht machen.
Isie:
Die Monate, die in einem Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber verbracht wurden, rechnen nicht als Zwölftel bei der Jahressonderzahlung beim neuen Arbeitgeber. Eine anteilige Jahressonderzahlung beim alten Arbeitgeber gibt es auch nicht.
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