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Höherwertige Tätigkeit - Stufenvorrückung

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WasDennNun:
FYI:
Auch wenn du in die E6 Stufe 5 aufrückst, bleibt es bei der Zulage zur 9a/9b Stufe 2

Ist da eigentlich der Garantiebetrag von 180€ fällig?

Spid:
Wenn es sich um eine Zulage nach §14 Abs. 3 TV-L handelt, ja. Der Sachverhalt bleibt aber weiterhin völlig im Unklaren.

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