Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höherwertige Tätigkeit - Stufenvorrückung
WasDennNun:
FYI:
Auch wenn du in die E6 Stufe 5 aufrückst, bleibt es bei der Zulage zur 9a/9b Stufe 2
Ist da eigentlich der Garantiebetrag von 180€ fällig?
Spid:
Wenn es sich um eine Zulage nach §14 Abs. 3 TV-L handelt, ja. Der Sachverhalt bleibt aber weiterhin völlig im Unklaren.
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