Maßgebend sind nicht die im Bemessungszeitraum fälligen, sondern die im Bemessungszeitraum entstandenen unständigen Bezüge. Wenn dein Urlaub im Juli beginnt, werden die in den Monaten April bis Juni erarbeiteten unständigen Bezüge mit einem Drittel des Gesamtbetrages in die Berechnung einbezogen. Dies gilt nicht für ausgenommene unständige Bezüge.