Autor Thema: TV-L Jobangebot mit Fachkräftezulage  (Read 2747 times)

shao123

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TV-L Jobangebot mit Fachkräftezulage
« am: 13.07.2021 14:00 »
Hallo zusammen! :)

ich bin Software Entwickler und aktuell bei einer Bank beschäftigt.  Ich bekomme dort Tvöd-S - E9B Stufe 6.
Da ich bei der Bank durch die ganzen IT Änderungen nicht mehr ganz zufrieden bin und so wie es aussieht demnächst nicht mehr entwickle, habe ich mich auf eine andere Stelle im Öffentlichen Dienst beworben.

Hier habe ich auch die positive Rückmeldung erhalten. Nun geht es ums Geld. Ich habe nicht studiert. Die Stelle war mit bis TV-L 10 ausgeschrieben.

Die Dame mit der ich telefoniert hatte sagte mir, dass sie mir 5,5 Jahre an Erfahrung anrechnen könnte. Somit würden sie mir dann TV-L 10 Stufe 3 anbieten mit 570,- Fachkräftezulage. Damit ich auf 4500 Euro käme und etwas mehr hätte als beim jetzigen Arbeitgeber.

Ich habe so das Gefühl, das denen die Erfahrung mit der Fachkräftezulage fehlt. Weil sie meinten ich wäre der 2. damit.

Komme ich nun zu meinen eigentlichen Fragen.
Wenn ich das Angebot annehme dann würde ich ja nächstes Jahr in Stufe 4 kommen. Was passiert mit der Fachkräftezulage? Senkt diese sich dann anteilmäßig zu dem Stufenaufstieg ab?

Ebenso ist die Frage was passiert wenn es einen neuen Tarifvertrag gibt, was ja alle 2-3 Jahr üblich ist. Und es dann mehr Gehalt gibt. Was ist dann mit der Zulage? Senkt diese sich Anteilmässig ab?

Weil die Dame sagte mir, die Zulage würde sich verringern. Somit würde ich ja dann in den nächsten min 5. Jahren keine Gehalterhöhung bekommen. :/

Kann jemand was von euch sagen? Bekommt wer selbst die Zulage?

Gruß

Spid

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Antw:TV-L Jobangebot mit Fachkräftezulage
« Antwort #1 am: 13.07.2021 14:07 »
Es gibt im TV-L keine Fachkräftezulage.

shao123

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Antw:TV-L Jobangebot mit Fachkräftezulage
« Antwort #2 am: 13.07.2021 15:23 »
OK. Aber irgendwas zahlen sie extra für die nächsten 5 Jahre.  :D Ich warte mal ab wenn der Vertrag kommt

WasDennNun

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Antw:TV-L Jobangebot mit Fachkräftezulage
« Antwort #3 am: 13.07.2021 17:31 »
Möglich ist, dass sie eine Zulage nach §16.5 zahlen.
Und nicht unüblich ist, dass die Personaler keine Ahnung vom Tarifrecht bzw. deren Begrifflichkeiten haben.
Diese Zulage kann als fixer Betrag definiert werden, oder als Differenz des aktuellen Entgeltes zum Entgelt einer höheren Entgeltstufe, bzw. einem fixen Betrag, oder  oder ..

Wieso nur 5,5 Jahre als förderliche Zeiten?

Der Kanzler

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Antw:TV-L Jobangebot mit Fachkräftezulage
« Antwort #4 am: 13.07.2021 17:45 »
Hinweise zur Stufenzuordnung bei Neueinstellung:
Zeiten aus früheren Beschäftigungsverhältnissen können bei der Neueinstellung unter bestimmten Voraussetzungen
als Vorzeiten für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Die Führungskraft ist durch die Bestätigung
mitverantwortlich für eine zutreffende Anrechnung evtl. Vorzeiten. Hier unterscheidet der Tarifvertrag zwischen
einschlägiger und förderlicher Berufserfahrung.
Bitte berücksichtigen Sie daher folgende Erläuterungen:
Einschlägige Berufserfahrung:
 Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe
bezogen entsprechenden Tätigkeit.
 Sie liegt vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird.
 Maßgeblich ist, ob das für die frühere Tätigkeit nötige Wissen und Können und die dort erworbenen
Kenntnisse und Erfahrungen typischerweise konkret auch für die neue Tätigkeit erforderlich sind und diese
prägen; beide Tätigkeiten müssen nach Aufgabenzuschnitt und Niveau zumindest gleichartig sein.
 Zwischen dem Ende der früheren Beschäftigung und der Neueinstellung darf der Unterbrechungszeitraum
nicht länger als 3 Jahre betragen
Die einschlägige Berufserfahrung lässt eine Stufenzuordnung bis maximal Stufe 3 zu. Ausnahmen können
hier Vorbeschäftigungen bei anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen darstellen.
Förderliche Berufserfahrung:
Die Anrechnung förderlicher Zeiten ist nur bei Neueinstellungen möglich. Zusätzlich müssen folgende
Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden:
 Erfordernis der Personalgewinnung, d.h. der Personalbedarf kann andernfalls quantitativ oder qualitativ nicht
hinreichend abgedeckt werden (Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung, aufgrund mangelnder
geeigneter BewerberInnen).
 Die einzustellende Person ist nur dann bereit die Stelle anzutreten, wenn die bisherige Berufserfahrung bei
der Stufenzuordnung Berücksichtigung findet.
 Vorherige berufliche Tätigkeit muss der übertragenen Tätigkeit durch Gleichartigkeit (inhaltliche Frage) oder
durch Gleichwertigkeit (Frage der Entgeltgruppe) nützlich sein. Sie liegen vor, wenn die frühere Tätigkeit mit
der auszuübenden Tätigkeit in sachlichem Zusammenhang steht und Kenntnisse, Fertigkeiten und
Erfahrungen für die Erfüllung der auszuübenden Tätigkeit von Nutzen sind.

Melvin

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Antw:TV-L Jobangebot mit Fachkräftezulage
« Antwort #5 am: 13.07.2021 19:30 »
Wie bereits erwähnt gibt es im TV-L keine Fachkräftezulage. Der Arbeitgeber kann jedoch eine über- bzw. außertarifliche (Fachkräfte-)Zulage zahlen, was in einigen Ländern auch erfolgt. Die Konditionen (z. B. Anrechnungen) legt dann der Arbeitgeber fest und müssen im Bedarfsfalle dort erfragt werden. Einfach mal googeln ("TV-L", "Fachkräftezulage", "1.000 Euro"), da stößt man auf einige Informationen. Oder dieses Thema hier in einem geeigneten Unterforum weiterverfolgen ;).
Hier mal eine erste aktuelle Fundstelle: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/0000/17_0331_D.pdf

ike

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Antw:TV-L Jobangebot mit Fachkräftezulage
« Antwort #6 am: 15.07.2021 23:21 »
Bleib in der Bank!

shao123

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Antw:TV-L Jobangebot mit Fachkräftezulage
« Antwort #7 am: 16.07.2021 08:48 »
Bleib in der Bank!

Kannst du das ein wenig genauer begründen? :)


"Möglich ist, dass sie eine Zulage nach §16.5 zahlen." - Das wird es sein. Genau als Differenz zu meinem jetzigen Gehalt.

Wieso nur 5,5 Jahre als förderliche Zeiten? Weil das die genau die Entwickler Erfahrungen (C#) auf das die Stelle ausgeschrieben war. Ich warte ab. Es muss ja erstmal noch bei denen durch den Personalrat etc. Dann melden die sich nochmal bei mir.