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Interne Stellenausschreibung/Beteiligung Personalrat
Eumel2402:
Hallo,
da ich die Frage wohl im falschen Forum gestellt habe, versuche ich es noch einmal hier.
Folgender Fall:
Es gibt zwei EG 9A-Stellen, von der eine in eine EG 6-Stelle gewandelt werden soll (die Tätigkeit auf dieser 6-er Stelle wird eine andere sein). Beide 9A-Stellen sind besetzt. Nun soll die verbleibende 9A-Stelle intern ausgeschrieben werden, beide Stelleninhaber sollen sich auf diese Stelle bewerben. Ist es möglich, die Teilnahme des Personalrates an diesem Vorstellungsgespräch wegen Befangenheit abzulehnen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Kaiser80:
Die Rechtsprechung räumt dem Personalrat kein Recht auf Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen ein. Es vereinfacht halt den Ablauf.
Spid:
Ich sehe nicht, daß ein Anspruch gegen den AG bestünde, die Abläufe - bspw. die Teilnahme des PR an Vorstellungsgesprächen - zu ändern.
Buschi:
Öhm ich würde gern den Sachverhalt klären:
Die Tätigkeiten der 2 Stellen sind lt. Stadt jeweils der EG 9a zugeordnet - beide Stellen sind derzeit besetzt. Nun soll mindestens eine Tätigkeit zur EG 6 "angepasst" werden - was hier wohl, da die Stelle besetzt ist, einen eingruppierungsrelevanten Vorgang darstellt, richtig?
Das bedürfe demnach der Zustimmung der aktuellen Stellenbesetzung, oder? Aber da diese Zustimmung sicher nicht erteilt werden würde, sollen sich die MA auf eine "EG 9a-Stelle" bewerben? Damit diese weiter eine Vergütung nach EG 9a erhalten, richtig? D. h. ein MA bewirbt sich auf seine jetzige Stelle?
Was passiert wenn sie das nicht tun? Eine Herabgruppierung ist hier m. E. ohnehin nicht ohne weiteres möglich.
Soll den Beschäftigten dann alternativ eine andere, mit EG 9a bewertete, Tätigkeit zugewiesen werden?
Bin ich gedanklich soweit richtig? - Wenn nein - wo liege ich falsch?
VG :)
Spid:
Stellen sind tariflich doch völlig unbeachtlich.
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