Wenn überhaupt, sollte man auf das Elterngeld achten, was beim ersten Kind aber noch keine großen Probleme machen dürfte.
Grundprinzip (bei weiteren Kindern) sollte beim häufigsten Modell (Vater wenig Elternzeit, also wenig Elterngeldmonate, Mutter längere Elternzeit, also mehr Elterngeldmonate) sein:
Vor der Geburt: Familienzuschlag und Steuerklasse 3 auf die Mutter (damit zukünftiges Elterngeld der Mutter maximieren)
Nach der Geburt: Familienzuschlag und Steuerklasse 3 auf den Vater (damit möglichst wenig bei der Mutter ankommt und das Elterngeld nicht reduziert wird (falls z.B. mit Teilzeit wieder angefangen wird))
Puh, gut gemeint, aber leider nicht ganz richtig informiert. Der Steuerklassenwechsel dürfte für die TE nicht mehr relevant sein, da die maßgebliche Steuerklasse in der Mehrzahl dem Bemessungszeitraum zugeordneten Monate vorliegen muss. Sprich für berufstätige Beamte 6 volle Monate vor Geburt.
Der Steuerklassenwechsel nach der Geburt ist irrelevant für die Berechnung des Elterngeldes, es wird stets die oben genannte Steuerklasse im Bemessungszeitraum für alle Berechnungen herangezogen.
Meist ist ein Steuerklassenwechsel in Steuerklasse III für den lange Elterngeld beziehenden Elternteil günstig, ds haben Sie recht.
Ich kann Ihnen aber von einem persönlichen Beispiel erzählen, in dem der umgekehrte Fall günstiger ist. Wenn Sie bereits in Steuerklasse IV oder sogar in V ein Netto von oberhalb ca. 2800€ haben, dann führt der Wechsel in Steuerklasse III zu Verlusten, da das Elterngeldnetto des Bemessungszeitraums nach oben gedeckelt ist, aber ein verstärkter Abzug im Bezugszeitraum durch die Steuerklasse III entsteht.
Einfach mal in den Rechner eingeben, interessant ist, dass ich noch nirgendwo im Internet Hinweise auf solche ungünstigen Konstellationen gefunden habe, fast als ob Frauen nicht so viel Geld verdienen könnten... Aber für eine Beamtin A13 ist das zum Beispiel der Fall.