Hallo,
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.
Jetzt könnte ich evtl. bereits vorher woanders anfangen. Daher müsste ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.
Dafür müsste ich offiziell einen Antrag an den Gemeindevorstand stellen, der darüber entscheidet, ob dieser z. B. zum 1.9. möglich ist.
Der Gemeindevorstand tagt einmal wöchentlich freitags.
Ich erfahre erst morgen, ob ich beim neuen Arbeitgeber z. B. zum 1.9. anfangen kann.
Aufgrund der Sommerferien ist die morgige Sitzung die letzte für sechs Wochen.
Genügt es also, wenn ich erst morgen einen entsprechenden Antrag an den Gemeindevorstand stelle oder wäre das zu spät für die morgige Sitzung? Welche Frist gibt es da evtl. lt. Gesetz? Oder gibt es ein generelles Recht von sog. Eilanträgen? Aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?
Vielen Dank.
MfG