Autor Thema: Frist bei Antrag an Gemeindevorstand in Hessen?  (Read 1116 times)

cdu

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Hallo,

ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.

Jetzt könnte ich evtl. bereits vorher woanders anfangen. Daher müsste ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.

Dafür müsste ich offiziell einen Antrag an den Gemeindevorstand stellen, der darüber entscheidet, ob dieser z. B. zum 1.9. möglich ist.

Der Gemeindevorstand tagt einmal wöchentlich freitags.

Ich erfahre erst morgen, ob ich beim neuen Arbeitgeber z. B. zum 1.9. anfangen kann.

Aufgrund der Sommerferien ist die morgige Sitzung die letzte für sechs Wochen.

Genügt es also, wenn ich erst morgen einen entsprechenden Antrag an den Gemeindevorstand stelle oder wäre das zu spät für die morgige Sitzung? Welche Frist gibt es da evtl. lt. Gesetz? Oder gibt es ein generelles Recht von sog. Eilanträgen? Aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?

Vielen Dank.

MfG





BStromberg

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Antw:Frist bei Antrag an Gemeindevorstand in Hessen?
« Antwort #1 am: 15.07.2021 06:55 »
Eine Angelegenheit der internen Geschäftsordnung eures Gemeindevorstands (Verwaltungsvorstands), bis wann eine Gremienvorlage eingegangen sein muss, damit man sie in einer Sitzung auf die TO nimmt.

Kann hier niemand beantworten.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Spid

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Antw:Frist bei Antrag an Gemeindevorstand in Hessen?
« Antwort #2 am: 15.07.2021 07:00 »
Was spricht dagegen, den Aufhebungsvertrag zu beantragen und - für den Fall, daß das mit der neuen Stelle nicht klappt - dann einfach nicht zu schließen?