Autor Thema: Anstellung in unterschiedlichen Besoldungsstufen  (Read 1721 times)

NeulingHier

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Hallo,
Ich hab eine unbefristete TVÖD 6 Stelle 50%. Befristet ist diese aufgestockt auf 100%. Nebenberuflich habe ich ein Studium absolviert. Nun gäbe es die Möglichkeit im Hause auf einer zeitlich befristeten 10 Stelle die 50% aufzustocken und nicht mehr auf der 6er Stelle.



Ich würde das sehr gerne tun, die unbefristete 50%Stelle in TVÖD 6 behalten, aber eine bessere Aufstockung in einem anderen Job mit mehr Verantwortung zu übernehmen. Intern wird mir gesagt, dafür gäbe es rechtliche Hürden, weil Jobs in unterschiedlichen Stufen nicht kombinierbar sind. Stimmt das?


Spid

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Antw:Anstellung in unterschiedlichen Besoldungsstufen
« Antwort #1 am: 15.07.2021 10:39 »
Beamtengedöns im entsprechenden Unterforum erfragen.

Lars73

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Antw:Anstellung in unterschiedlichen Besoldungsstufen
« Antwort #2 am: 15.07.2021 11:33 »
Soweit der Arbeitgeber davon ausgeht, dass er es nicht auf zwei Verträge auftrennen kann ergibt sich dies:

Dauervertrag mit 50% Aufstockung befristet auf 100%. Eingruppierung wäre dann E6. Ggf. besteht ein Anspruch auf eine Zulage für die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach § 14 TV-L. Allerdings lässt sich nur in Kenntnis der Details der Bewertung der Aufgaben sagen welche Eingruppierung herauskommt. Dürfte im Bereich E6-E10 liegen.

Wenn es als getrennte Arbeitsverträge ausgestaltet werden kann wäre es halt 50% Dauervertrag mit E6. Dazu 50% befristeter Vertrag mit E10 vermutlich Stufe 1.

Ein von beiden ist möglich, wenn der Arbeitgeber will.

NeulingHier

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Antw:Anstellung in unterschiedlichen Besoldungsstufen
« Antwort #3 am: 15.07.2021 11:39 »
Super danke. Es wären definitiv zwei getrennte Arbeitsverträge in unterschiedlichen Abteilungen. Da war die Aussage, genau das geht rechtlich nicht...

Lars73

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Antw:Anstellung in unterschiedlichen Besoldungsstufen
« Antwort #4 am: 15.07.2021 12:28 »
Voraussetzung ist halt:
"(2) 1Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber dürfen nur begründet werden, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. 2Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis."

Das erfordert getrennte Arbeitszeiterfassung, Urlaub etc. Zwingen kann man den Arbeitgeber nicht sich daraus einzulassen. Aber die Bewertung darf nicht alleine deshalb nicht berücksichtigt werden.

Soweit es um eine sachgrundlose Befristung geht, könntest du nicht berücksichtigt werden.

VG1986

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Antw:Anstellung in unterschiedlichen Besoldungsstufen
« Antwort #5 am: 16.07.2021 11:53 »
Hey!
Habe mich extra registriert, damit ich anworten kann!
Ja es geht!
Ich erkläre wie es bei mir war:
Ich bin Technische Angstellte, mit Laborantenausbildung hatte eine 50% Stelle auf E6. (Nebenbei habe ich einen Bachelor absolviert, aber diesen hatte ich da noch nicht fertig und das spielte keine Rolle.)
Meine Kollegin/Vorgetzte, die Technische Laborleitung, Masterabschluss, E12, kam aus der Elternzeit zurück und wollte ihre volle Stelle um 8,75 Stunden auf 30 reduzieren.
Ich sollte nun, da ich theoretisch ohnehin ihre Vertretung bin diese Stunden übernehmen.

Das ging, allerdings wurde ich nur auf E9 für diese bezahlt. Insgesamt sagte mein Chef mir aber ist das alles echt schwierig gewesen.
 Meine Kollegin/Vorgesetzte hat ja eigentlich E12, dass ich Dinge übernehmen kann, die sie eigentlich macht ist ja gar nicht vorgesehen, denn dann wären Teile ihrer Stelle nicht Tätigkeiten für E12, d.h. man würde sie eventuell runtergruppieren müssen/wollen/können.

Es war wirklich viel Aufwand. Mein Chef wollte aber die Stunden nicht umkommen lassen und dem gerecht werden, dass ich ohnehin sehr sehr viel höherwertige und gute Arbeit leiste als ich bezahlt bekomme.

Vielleicht hilft das weiter.
VG