Hallo zusammen,
ich arbeite seit ca. 2 Jahren beim Land NRW als Laborhilfskraft und wurde in E3 Stufe 2 eingruppiert. Jetzt habe ich gelesen, wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf hat, steigt ab Entgeltgruppe 5 ein. Ich habe eine dreijährige abgeschlossenen Ausbildungsberuf, aber nicht im Labor, sondern im Verkauf. Was greift denn jetzt?? Die Tätigkeit, die man ausführt oder die Ausbildung?
Es wäre super, wenn ich dazu Antworten bekommen würde.
Liebe Grüße
Mari