Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Schicht- oder Wechselschichtdienst?
Spid:
Man kann auch Quartals-, Monats- oder Wochenpläne erstellen - aber eben nicht, wenn es bereits einen veröffentlichten Dienstplan fürs ganze Jahr gibt. Ein Dienstplan ist die verbindliche und abschließende Ausübung des Direktionsrechts hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit durch den AG. Eine Änderung ist ihm grundsätzlich verwehrt.
Isi:
Und zurück zur Ausgangsfrage: Wann wäre es denn Wechselschicht? Nur wenn die Dienstpläne Quartalsweise wechseln? Oder nie, da im Sommer 4 Wochen "Betriebsferien" sind?
Spid:
Betrchtungsebene ist der Schichtturnus. Wird in diesem vollkontinuierlich gearbeitet, kann ein TB bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen Wechselschichtarbeit leisten, ansonsten nicht. Bei kalenderquartalsweiser Erstellung der Dienstpläne und 4 Wochen Unterbrechung der vollkontinuierlichen Arbeit in Juli/August wären es 3 Dienstpläne pro Jahr, innerhalb derer Wechselschichtarbeit geleistet werden könnte. Fielen die 4 Wochen in Juni und Juli, wären es nur zwei. Innerhalb dieser Betrachtung ist für jeden TB sodann zu präfen, ob er persönlich die Voraussetzungen für Wechselschichtarbeit erfüllt. Falls ja, entsteht Anspruch auf die jeweilige Zulage.
Isi:
Vielen Dank :)
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