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Herabgruppierung wann?
Spid:
--- Zitat von: Erdbeere am 15.07.2021 16:12 ---Wieso denn das?
Die Formulierung lautet so... Meine Frage war, wann mir quasi eine Herabgruppierung droht, also
was es mit 5 von 100 auf sich hat (als 95 Kinder oder 5% von 132 Kindern) (Berechnungsgrundlage ist immer Oktober bis Dezember)
--- End quote ---
Wenn die Formulierung so lautet, ist Deine Annahme über die Rechtsfolge unzutreffend. Vielmehr wäre die Frage, ob es um eine Durchschnittsbelegung von weniger als 5 oder weniger als 7 Kindern geht.
Schokobon:
Wenn die Kapazität 132 Kinder (100%) sind und die Belegung in 3 aufeinander folgenden Jahren unter 5 % beträgt droht dir die Herabgruppierung.
Also 132 * 0,05 = 6,6 Kinder in 3 aufeinander folgenden Jahren
Dann bin ich natürlich bei dem was @Wdd3 sagt
Erdbeere:
Und 132 minus 6= 125. Also darf der Wert von 125 Kindern in drei aufeinander folgenden Jahren nicht unter 125 fallen
(letztes Quartal zu Grunde genommen).
Spid:
132 minus 6 ist mitnichten 125 - noch wäre diese Rechnung relevant.
Lars73:
Offensichtlich haben beide Vertragsparteien nicht Verstanden was sie vereinbart haben. Steht denn die 132 im Vertrag
Wenn es so im Vertrag steht `wie hier zitiert (und die Standardbelegung 132 wäre) müsste die Belegung auf 6 Kinder fallen um eine Herabgruppierung zu rechtfertigen.
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