Autor Thema: Sonderurlaub Kinderbetreuung  (Read 1777 times)

Kathi0467

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Sonderurlaub Kinderbetreuung
« am: 15.07.2021 23:53 »
Hallo, ich bin Angestellte beim Landkreis in Nds und seit Ende Mai, nach 3 Jahren Elternzeit, jetzt in Teilzeit wieder eingestiegen.  Seit Ende Mai bin ich in einem Amt "zwischengeparkt", da scheinbar keine Stelle für mich frei war. Nun ist plötzlich doch eine Stelle frei geworden, wo angeblich hoher Bedarf besteht und für die ich wohl vorgesehen bin.
Allerdings würde ich gerne für 10 Jahre Sonderurlaub zur Betreuung meines Kindes gem. 28 TVöD beantragen.
Wie weit im  voraus muss ich diesen Antrag stellen und reicht ein formloser Antrag? Ich würde gerne Ende August schon gehen, da dann die Eingewöhnung im Kiga stattfindet. Meine Tochter geht zwar seit letzten Sommer in die Krippe, aber es fällt ihr schwer.
Kann der AG mir aufgrund der Stelle, wo plötzlich höher Bedarf gesteht (die ich mir bisher aber nur angeschaut habe und noch nichts fest ateht) den Sonderurlaub verwehren?
Soweit ich gelesen habe, zählt die familiäre Betreuung aber wohl als triftiger Grund
Ist eine Kündigung durch mich während des Sonderurlaubs möglich?
Dürfte ich mir für die Zeit z.B. einen 450,- Euro Job suchen?

Danke schon mal  :)