Autor Thema: § 31 Führung auf Probe - Stufenzuordnung bei dauerhafter Übertragung  (Read 1617 times)

Kongenial

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Hallo an das Forum,

folgendes Szenario:
- Eingruppierung derzeit in E 9c, Stufe 3. Stufenaufstieg regulär zum 01.01.2022 in die Stufe 4.
- ab dem 01.10.2021: Führung auf Probe gem. § 31 TVöD für 12 Monate (E 10)

Fragen:
- Erfolgt der Stufenaufstieg zum 01.01.2021 in Stufe 4, sodass die Vergütung inkl. Zulage ab dem 01.01.2022 in
   der E 10 Stufe 4 erfolgt? Wenn nicht, wie ist es dann?
- Wie werde ich bei Bewährung in der Führung auf Probe zum 01.10.2022 eingruppiert? Ich gehe von E 10 Stufe 4
   aus, Laufzeit beginnt zum 01.10.2022 neu. Wenn nicht, wie ist es dann?

Ich danke ausdrücklich für die Bewertung dieser Konstellation! Viele Grüße!

Spid

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Nein, der Stufenaufstieg erfolgt zum 01.01.22.

E10/4

Kongenial

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Okay, das war ein Schreibfehler (ein entscheidender).

Nochmal:
Richtig wäre:
folgendes Szenario:
- Eingruppierung derzeit in E 9c, Stufe 3. Stufenaufstieg regulär zum 01.01.2022 in die Stufe 4.
- ab dem 01.10.2021: Führung auf Probe gem. § 31 TVöD für 12 Monate (E 10)

Fragen:
- Erfolgt der Stufenaufstieg zum 01.01.2022 in Stufe 4 (auch während der Führung auf Probe), sodass die Vergütung inkl. Zulage ab dem 01.01.2022 in der E 10 Stufe 4 erfolgt? Wenn nicht, wie ist es dann?
- Wie werde ich bei Bewährung in der Führung auf Probe zum 01.10.2022 eingruppiert? Ich gehe von E 10 Stufe 4
aus, Laufzeit beginnt zum 01.10.2022 neu. Wenn nicht, wie ist es dann?

Danke vorab!

Spid

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