Autor Thema: 1,5 Einstellungszusagen! Erste absagen?  (Read 1919 times)

LisaMaria

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1,5 Einstellungszusagen! Erste absagen?
« am: 16.07.2021 07:48 »
Guten Morgen zusammen,

nach vielen Jahren in einer Behörde habe ich mich umbeworben, da ich Lust auf Veränderungen habe und die bei uns in absehbarer Zeit nicht möglich ist.

Ich hatte ein Vorstellungsgespräch bei einer Behörde und bekam erst eine Absage. Da ich aber so positiv rüberkam, legten die mich auf WV. Zwei Wochen später bekam ich einen Anruf, ob ich noch Interesse hätte. Ja, klar. Ich war richtig happy. Man würde sich melden, wenn der PR sein OK gegeben hat. Gestern kam die schriftliche Einstellungszusage. Man würde mich zum 01.09. einstellen, wenn die arbeitsmedizinische Untersuchung nichts Gegenteiliges ergibt. U. a. diesbzgl. sollte ich mich bei der Behörde melden.

Zwischenzeitlich erhielt ich erst die telefonische Information einer anderen Behörde, dass ich bzgl. der Einstellung beim PR vorgeschlagen wurde. Danach dann die schriftliche Bestätigung. Ich hatte gar kein Vorstellungsgespräch. Ich wurde aufgrund meines beruflichen Werdegangs ausgewählt. Das würde der Behörde ausreichen. Ein Vorstellungsgespräch würde sozusagen der Behörde keine weiteren Infos geben, die sie nicht schon hätten. Ich wäre die einzige, die bzgl. der Einstellung vorgeschlagen wurde. Wusste nicht, dass es sowas im ÖD überhaupt gibt. Nun gut. Der telefonische Kontakt mit zwei Mitarbeitenden dieser Behörde war durchaus sehr angenehm und freundlich. Vielleicht konnte man sich noch an mich erinnern, als ich vor 2,5 Jahren dort bzgl. eines ähnlichen Aufgabenbereichs ein Vorstellungsgespräch hatte? Damals konnte ich allerdings nicht punkten und war auf Nachfrage zu unvorbereitet und war nicht ausreichend mit den Strukturen der Behörde vertraut. Die PR-Sitzung ist nächsten Donnerstag und am Freitag danach erhalte ich zu 99,9 % die Einstellungszusage vorab per Mail. Ich könnte schonmal einen Termin bzgl. arbeitsmedizinischer Untersuchung machen. Die Kontaktdaten erhielt ich bereits vorab.

Für beide Behörden ist derselbe arbeitsmedizinische Dienst zuständig. Von beiden liegt die Kostenübernahmeerklärung für die jeweilige Untersuchung vor.

Beide Behörden sind Top-Arbeitgeber in der Region und gehören zu den größten Behörden hier.

Das Vorstellungsgespräch bei der ersten Behörde verlief auch für mich sehr positiv vom Gefühl her. Bei der zweiten Behörde kann ich das mangels Gespräch nicht haben. Das damalige Gespräch war menschlich weniger toll. Hätte ich damals eine Zusage erhalten, hätte ich nicht gewusst, ob ich da hätte anfangen wollen. Die Personen von damals hätten mir aber bei einem aktuellen Gespräch nicht gegenüber sitzen müssen.

An beiden Jobs habe ich großes Interesse. An der zweiten Stelle aber dennoch noch mehr.

Lange Rede, kurzer Sinn!? Was mache ich jetzt am besten mit dem ersten Arbeitgeber? Eine Woche warten lassen, um dem dann mitzuteilen, dass ich mich doch anders entschieden habe, was mir überaus Leid tut und ich nicht hoffe, dass diese Entscheidung für evtl. Stellenbesetzungsverfahren gegenteilig sein könnte. Auch, wenn das nicht sein darf, könnte man sich ja an mich erinnern. Zusage erhalten, ja gesagt und dann doch abgesagt. Oder sage ich dem offen und ehrlich, dass ich noch auf die abschließende Einstellungszusage einer anderen Behörde warte und mich erst dann beim ersten AG absschließend melden werde. Aber dann denkt der sich vielleicht auch, ob ich den veralbern will. Oder rufe ich dort an und tu so, als wenn es den zweiten AG nicht geben würde und bespreche das weitere Vorgehen, mache dann für den AG auch einen Termin beim arbeitsmedinischen Dienst, den ich ja taktisch nach dem Termin des zweiten AGs legen könnte?

Für beide Behörden benötige ich ja ein Führzungszeugnis Belegart O. Vom ersten AG liegt mir jetzt das Schreiben vor, das  ich für den Antrag im Bürgeramt benötige. Vom zweiten AG würde ich das noch erhalten. Also schon für den ersten AG beantragen, sofern das terminlich so schnell geht oder auch da so lange warten bzw. den Termin beim Bürgeramt so legen, dass ich den dann für den zweiten AG nutzen kann, wenn mir von dem die abschließende Einstellungszusage vorliegt.

Was würdet ihr mir empfehlen?

Lieben Dank und liebe Grüße

Lisa-Maria

clarion

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Antw:1,5 Einstellungszusagen! Erste absagen?
« Antwort #1 am: 16.07.2021 08:12 »
Hallo,

beworben hast Du Dich bei zweiten Behörde aber schon? Ich weiß schon dass manchmal nach Aktenlage ausgesucht wird, v.a. wenn es nur eine geeignete Bewerbung gibt und man die Person  schon kennt, oder sich sonstwie Erkundigungen eingeholt hat.

Ich würde  Dir empfehlen,  schnell zu entscheiden welche Arbeitsstelle Du antreten willst,  und dann mit offenen Karten spielen, dabei freundlich bleiben. Unfair wäre es wenn Du jetzt die Untersuchung auf Kosten der Behörde machst, und dann doch nicht kommst.

Tagelöhner

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Antw:1,5 Einstellungszusagen! Erste absagen?
« Antwort #2 am: 16.07.2021 08:46 »
Kurz und knapp: Mach' das, was Dir die größten Vorteile einbringt, da darf man ruhig mal im Leben egoistisch sein, so läuft das Spiel auf dem Arbeitsmarkt eben. Es bleibt ein schlichtes Tauschgeschäft von Arbeitskraft + Lebenszeit gegen ein einvernehmliches Gehalt von zwei Vertragspartnern.

Wenn Dir ein Arbeitgeber eine Absage reindrückt machen sich die dortigen Entscheidungsträger und Überbringer der Nachricht doch zu 99% auch keine Gedanken über Deine möglichen Befindlichkeiten, und selbiges solltest Du tun.

Also rationale Entscheidung treffen und Gefühlchen und Befürchtungen hinten anstellen, Punkt.

LisaMaria

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Antw:1,5 Einstellungszusagen! Erste absagen?
« Antwort #3 am: 16.07.2021 10:04 »
Danke soweit.

Ja, bei der zweiten Behörde hatte ich mich aktuell auch beworben.

Eukalyptus

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Antw:1,5 Einstellungszusagen! Erste absagen?
« Antwort #4 am: 16.07.2021 12:30 »
Hast du genügend Informationen über die tatsächliche Tätigkeit und die Kollegen in Behörde 2? Du sagtest ja, dass dein damaliges Bewerbungsgespräch nicht so vertrauenerweckend für dich war. Ggf. müsstest du genau diesen Punkt nochmal telefonisch ansprechen, vielleicht lässt sich ein schneller Gesprächstermin vereinbaren mit einem Fachvorgesetzen, sei es auch nur telefonisch.

Das wäre aus meiner Sicht das einzige potentielle Problem. Ansonsten schließe ich mich meinem Vorposter an, eine offene und klare Absage (oder eine offene und klare Zwischenansage, dass man noch ein paar Tage Zeit braucht weil..., aber jetzt nicht einfach pauschal den Bewerbungsprozess weitergehen will und dann erst im letzten Moment absagen..).