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SB Organisation vs. Personal

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LernenfuersLeben:
Erstaunlich, dass die Meisten die Orga bevorzugen würden. An diesen Diskussionen sieht man wieder sehr schön, wie schwierig und umfassend die Bewertung von Stellen ist. Fast jeder hat eine andere Rechtsmeinung dazu. Sind die o.g. Stellenbewertungen so unrealistisch? Ich habe dies in größeren Behörden des Öfteren schon so bewertet gesehen.

In der Orga mit dem Hauptanteil der Stellenbewertung und den angesprochenen Zielkonflikten sowie das ständige "hin und her" gerissen sein bzw. ob das Tätigkeitsmerkmal XY erfüllt ist oder eben nicht, seh ich als nicht unbedingt nervenschonende Tätigkeit. Es sind ja einige in Orga tätig, kommt die Routine/Abgeklärtheit der Bewertung mit den Jahren? Man sieht ja, dass die Bewertung mit der "bis zur E12" im Bundeskanzleramt auch eine E9c sein könnte. Wie ist das Möglich, die Tätigkeiten sind doch fix, also muss doch auch die Bewertung fix sein. Nimmt die Stellenbewertung denn bei euch in der Orga auch den Großteil der Arbeitszeit in Anspruch? Das wäre mal interessant.

Wohl ist da die Personalsachbearbeitung mit den o.g. Tätigkeiten einfacher, da Arbeitsrecht und Tarifrecht bereits sehr gut kommentiert und ausgeurteilt ist? Klar könnte man theoretisch in der Orga mehr bewegen, allein schon bei komplexen Org-Untersuchungen. Die Frage ist, wie die Praxis in einer Behörde aussieht und dies angenommen wird? Ist die Personalsachbearbeitung irgendwie abwechslungsreicher und kommunikativer (Vorstellungsgespräche, Mitarbeitergespräche etc), oder sehe ich das falsch?

Fazit:
Die Bewertung meiner beschriebenen o.g. Tätigkeiten der zwei Stellen erscheint einigen sehr hoch. Gerade die Tätigkeit der Personalsachbearbeitung, wo max. E9b-9c gesehen wird. Da sollte "man" mit einer E10 doch sehr gut leben können, ggf. besser als in der Orga mit der 11? Grund: mehr Abwechslung in der Breite vorhanden und das Themenfeld einfacher zu bearbeiten?

LernenfuersLeben:

--- Zitat von: Spid am 21.07.2021 13:27 ---Mit "bis" drückt man üblicherweise eine Grenze aus, die man nicht überschreiten möchte. Alles diesseits dieser Grenze wird davon umfaßt. Mithin wäre dies hier alle Entgeltgruppen bis E12 einschließlich. Dazu gehört auch E9c. E1 oder E6 wären auch davon abgedeckt - entsprächen aber ebensowenig der Eingruppierung wie E10 oder E12.

--- End quote ---

Was ist die Sinnhaftigkeit dieser Regelung? Wenn die Stelle im Voraus mit der E9c bewertet ist, warum sollte die Personalstelle genau diese Stelle dann bis max. E12 ausschreiben? Welche Gründe könnten denn dann dafür sprechen eine E10, E11, E12 oder gar weniger zu erhalten? Oder könnte es sein, dass es ein vorläufiger Stellenwert ist, da die Stelle möglicherweise noch bewertet wird?
Ist es Praxis dann im VG zu fragen, welche EG ist es denn nun? Komische Art irgendwie... Am Abschluss kann es ja eigentlich nicht liegen, da muss ja so oder so die Befähigung mit einem einschlägigen Bachelor/Fachwirt nachweisen werden.

Spid:
Welche Regelung? Und welche Relevanz sollte die Bewertung durch den AG haben?

LernenfuersLeben:

--- Zitat von: Spid am 29.07.2021 11:01 ---Welche Regelung? Und welche Relevanz sollte die Bewertung durch den AG haben?

--- End quote ---

Ok, da ist etwas dran. Trotzdem eine unprofessionelle, intransparente Vorgehensweise, oder?

Spid:
Werbesprech halt - ein aufstrebendes Szeneviertel ist nunmal auch nur ein Ghetto.

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