Autor Thema: Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung  (Read 16320 times)

Spid

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Da man die Zustimmungsverweigerungsgründe an einer Hand abzählen kann, brauchst Du das auch nicht. Sie sind ja gesetzlich festgelegt, mach Dir selbst ein Bild. Die Begründung wird auf „Erwartungen nicht erfüllt“ lauten, der AG muß das weder belegen noch näher begründen. Ein anderes Werturteil des PR langt nicht zur Zustimmungsverweigerung, selbst dann nicht, wenn er es mit Tatsachen belegen könnte. So einfach ist das.

Maximus2584

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Da man die Zustimmungsverweigerungsgründe an einer Hand abzählen kann, brauchst Du das auch nicht. Sie sind ja gesetzlich festgelegt, mach Dir selbst ein Bild. Die Begründung wird auf „Erwartungen nicht erfüllt“ lauten, der AG muß das weder belegen noch näher begründen. Ein anderes Werturteil des PR langt nicht zur Zustimmungsverweigerung, selbst dann nicht, wenn er es mit Tatsachen belegen könnte. So einfach ist das.

Meiner Ansicht nach:

Sie können die Arbeit tadellos und dann "Erwartungen nicht erfüllt" nicht zutreffen.

Spid

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Da das Werturteil des AG während der Wartezeit einer Überprüfung entzogen ist, kann ein abweichendes Werturteil keine Zustimmungsverweigerung begründen. Eine darauf gestützte Verweigerung der Zustimmung muß vom AG nicht weiter beachtet werden, da sie unrechtmäßig ist.

Maximus2584

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Da das Werturteil des AG während der Wartezeit einer Überprüfung entzogen ist, kann ein abweichendes Werturteil keine Zustimmungsverweigerung begründen. Eine darauf gestützte Verweigerung der Zustimmung muß vom AG nicht weiter beachtet werden, da sie unrechtmäßig ist.

Der Arbeitgeber ist definitiv nicht die Abteilungsleitung und da muss diese ja noch durch mehrere Instanzen durchkommen. Wir warten ja mal ab, wie die Situation sich entwickelt.

Spid

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Und der PR kommt erst dann ins Boot, wenn er angehört wird.

Ich für meinen Teil ignoriere BR- und GBR-Mitglieder vollständig, wenn sie mit mir über etwas zu reden versuchen, an dem ich sie nicht beteiligen muß und beteiligt habe. Ich schreibe dann bspw. hier im Forum. Jetzt gerade übrigens. Ooh, jetzt ist sie traurig und geht.

Max

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TE,
nicht nur in der Theorie,  sondern auch praktisch werden Probezeitkündigungen durchgeführt. Deine Einschätzung, dass das im öffentlichen Dienst nicht so einfach geht teile ich nicht. Die Entscheidung wird meiner Erfahrung nach auch nicht auf der Leitungsebene, im Personalbüro oder gar beim Personalrat gefällt,  sondern von der direkten Führungskraft und vielleicht noch eine Ebene darüber. Eine Versetzung hätte in der Praxis ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg,  da hierfür zum einen anderswo eine freie Stelle sein müsste und zum anderen niemand den Ausschuss anderer Organisationseinheiten aufsammeln möchte.
Du solltest jetzt anfangen praktisch zu denken. Für jemanden zu arbeiten der einen loswerden möchte ist kein gutes Vorzeichen für ein angenehmes Erwerbsleben.
Dein Vorgesetzter war nett genug dich vorzuwarnen. Suche dir einen neuen AG und mache einen Aufhebungsvertrag oder kündige selbst, bevor die Probezeit abläuft, mit einem Deal für ein gutes Arbeitszeugnis, damit du da sauber herauskommst. Wenn dir erstmal gekündigt wurde ist deine Position auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig geschädigt und zumindest ich würde das Risiko nicht eingehen jemanden zu beschäftigen, der möglicherweise anderswo vor die Türe gesetzt wurde.

Maximus2584

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TE,
nicht nur in der Theorie,  sondern auch praktisch werden Probezeitkündigungen durchgeführt. Deine Einschätzung, dass das im öffentlichen Dienst nicht so einfach geht teile ich nicht. Die Entscheidung wird meiner Erfahrung nach auch nicht auf der Leitungsebene, im Personalbüro oder gar beim Personalrat gefällt,  sondern von der direkten Führungskraft und vielleicht noch eine Ebene darüber. Eine Versetzung hätte in der Praxis ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg,  da hierfür zum einen anderswo eine freie Stelle sein müsste und zum anderen niemand den Ausschuss anderer Organisationseinheiten aufsammeln möchte.
Du solltest jetzt anfangen praktisch zu denken. Für jemanden zu arbeiten der einen loswerden möchte ist kein gutes Vorzeichen für ein angenehmes Erwerbsleben.
Dein Vorgesetzter war nett genug dich vorzuwarnen. Suche dir einen neuen AG und mache einen Aufhebungsvertrag oder kündige selbst, bevor die Probezeit abläuft, mit einem Deal für ein gutes Arbeitszeugnis, damit du da sauber herauskommst. Wenn dir erstmal gekündigt wurde ist deine Position auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig geschädigt und zumindest ich würde das Risiko nicht eingehen jemanden zu beschäftigen, der möglicherweise anderswo vor die Türe gesetzt wurde.

Es geht nicht um mich )). So und das Amt hat 5 Diensstellen und um die Person, welche es geht arbeitet ja schon einige Zeit im anderen Amt, also auch Stellen sind da und man ist auch sehr zufrieden da. Für mich ist eine Gruppenleitung ncht der Arbeitgeber und kann nicht einfach nach Lust und Laune entscheiden, das war keine Vorwarnung, das war eine Drohung meiner Ansicht nach, da es zwei mal innerhal von paar Wochen passierte. Wir werden die Entwicklung sehen.

WasDennNun

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Es geht nicht um mich )). So und das Amt hat 5 Diensstellen und um die Person, welche es geht arbeitet ja schon einige Zeit im anderen Amt, also auch Stellen sind da und man ist auch sehr zufrieden da. Für mich ist eine Gruppenleitung ncht der Arbeitgeber und kann nicht einfach nach Lust und Laune entscheiden, das war keine Vorwarnung, das war eine Drohung meiner Ansicht nach, da es zwei mal innerhal von paar Wochen passierte. Wir werden die Entwicklung sehen.
Ein Gruppenleiter kann in der Regel keine Arbeitsverträge unterschreiben, also wird er auch keine Kündigungen unterschreiben.
Wenn der Gruppenleiter aber einem Vertreter des AG, der dazu befugt ist, davon überzeugt, dass dieser die Kündigung in der Probezeit ausspricht, dann ist es halt so und auch der PR kann nichts dagegen machen.

BTW: ich habe persönlich mehrere Auflösungsverträge in meinem Leben gemacht, auch im öD!

Maximus2584

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Es geht nicht um mich )). So und das Amt hat 5 Diensstellen und um die Person, welche es geht arbeitet ja schon einige Zeit im anderen Amt, also auch Stellen sind da und man ist auch sehr zufrieden da. Für mich ist eine Gruppenleitung ncht der Arbeitgeber und kann nicht einfach nach Lust und Laune entscheiden, das war keine Vorwarnung, das war eine Drohung meiner Ansicht nach, da es zwei mal innerhal von paar Wochen passierte. Wir werden die Entwicklung sehen.
Ein Gruppenleiter kann in der Regel keine Arbeitsverträge unterschreiben, also wird er auch keine Kündigungen unterschreiben.
Wenn der Gruppenleiter aber einem Vertreter des AG, der dazu befugt ist, davon überzeugt, dass dieser die Kündigung in der Probezeit ausspricht, dann ist es halt so und auch der PR kann nichts dagegen machen.

BTW: ich habe persönlich mehrere Auflösungsverträge in meinem Leben gemacht, auch im öD!

Genau das meine ich, dass der Personalrat bereits mitgeteilt hatte, dass weder der Vertreter(in diesem Fall die Personalstelle bzw. Abteilung) und auch der Personalrat, welcher in dem Bundesland eine Mitbestimmung hat auch bei Kündigungen in der Probezeit definitiv bei den genannten Gründen keine Zustimmung zur Kündigung geben wird, denn es sind mehrere Fehler der Leitung bereits unterlaufen und nicht das erste Mal passiert, dass diese Leitung so handelt. Deswegen habe ich ja gemeint, dass die Gruppenleitung keine Kündigung aussprechen kann und da die Leitung es weiß, wurde zwei Mal bereits darauf "bestanden" machen sie lieber einen Aufhebungsvertrag bevor ich ein Verfahren einleite. Es wurde der Person auch vom Personalrat mitgeteilt, dass die Gruppenleitung nicht mal einen Aufhebungsvertrag ansprechen durfte, denn dazu ist diese bei dem Amt nicht befugt. Deswegen sehe ich da gute Aussichten für die Person, jedoch werden wir sehen.

Spid

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Es liegt immer noch kein Zustimmungsverweigerungsgrund vor, weshalb der PR auch nackt radschlagen, einen Döner essen oder auf dem Rasen vor dem Gebäude defäkieren könnte, es hätte die gleiche Wirkung.

WasDennNun

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Deswegen sehe ich da gute Aussichten für die Person, jedoch werden wir sehen.
Du meinst gute Aussichten, dass keine Kündigung ausgesprochen wird.
Wenn der AG sich jedoch doch dazu entschließt zu kündigen, dann bin ich gespannt, hier zu lesen, was der PR erfolgreich dagegen unternehmen konnte.

Maximus2584

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Deswegen sehe ich da gute Aussichten für die Person, jedoch werden wir sehen.
Du meinst gute Aussichten, dass keine Kündigung ausgesprochen wird.
Wenn der AG sich jedoch doch dazu entschließt zu kündigen, dann bin ich gespannt, hier zu lesen, was der PR erfolgreich dagegen unternehmen konnte.

Die guten Aussichten sind, dass die Kündigung noch nicht mal beantragt worden ist und damit dazu auch nicht mal kommen müsste, die weitere Vorgehensweise wird man sehen.

Maximus2584

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Es liegt immer noch kein Zustimmungsverweigerungsgrund vor, weshalb der PR auch nackt radschlagen, einen Döner essen oder auf dem Rasen vor dem Gebäude defäkieren könnte, es hätte die gleiche Wirkung.

Die kann ich hier nicht nennen, wenn die Personalstelle bzw. der Vertreter(in diesem Fall) bereits mitgeteilt hatte, dass falls eine Kündigung beantragt werden würde Sie dieser nicht entsprechen würde? Ich denke das sieht gut aus.

Spid

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Was hat diese Vorbringung mit meinen Ausführungen zu tun? Bei Probezeit und Wartezeit wurden ja schon eklatante Wissensmängel offenkundig, jetzt hapert es auch noch an der Unterscheidung zwischen PR und Personalverwaltung des AG?

Maximus2584

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Was hat diese Vorbringung mit meinen Ausführungen zu tun? Bei Probezeit und Wartezeit wurden ja schon eklatante Wissensmängel offenkundig, jetzt hapert es auch noch an der Unterscheidung zwischen PR und Personalverwaltung des AG?

Trotz deiner Ausführungen kann ich von meiner praktischen Erfahrung sprechen und bis jetzt habe ich alle gerichtlichen Verhandlungen in der ersten Instanz gegen die Behörden gewinnen können, deswegen wollen wir nicht einfach pauschal hier sehr kluge Äußerungen von sich geben. Ich habe betont, dass trotz der Probezeit auch Gründe geben kann, wann die Kündigung nicht rechtens ist und diese nennen ich hier nicht. Das Endergebnis werde ich dann hier mitteilen. Genieße mal das Wochenende draußen scheint die Sonne, zumindest hier bei uns im Bundesland.