Autor Thema: Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung  (Read 17269 times)

Spid

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Deine praktische Erfahrung ist unbeachtlich - ebenso wie es Erfolge am juristischen Katzentisch sind, da ein Würfelwurf üblicherweise eine höhere Entscheidungsqualität hat als die dort getroffenen. Zudem setzt Du Deine Äußerungen minderer Güte im Hinblick auf die Probezeit fort, die im Sachverhalt völlig bedeutungslos ist.

Maximus2584

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Deine praktische Erfahrung ist unbeachtlich - ebenso wie es Erfolge am juristischen Katzentisch sind, da ein Würfelwurf üblicherweise eine höhere Entscheidungsqualität hat als die dort getroffenen. Zudem setzt Du Deine Äußerungen minderer Güte im Hinblick auf die Probezeit fort, die im Sachverhalt völlig bedeutungslos ist.

Es fragt auch keiner den Weltmeister oder einen Sieger, warum dieser so schlecht war, das zu den juristischen Erfahrungen. Grundsätzlich, wie bereits erwähnt werden wir das Endergebnis sehen.

Spid

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Inwiefern wäre das Endergebnis erheblich?

Maximus2584

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Inwiefern wäre das Endergebnis erheblich?

Für die Person zumindest ist es erheblich )))

Spid

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Wen interessiert die Person? Die ist für den Sachverhalt doch völlig unbeachtlich - im Gegensatz zum Unterschied zwischen Wartezeit und Probezeit.

Elur

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Sind Sie sicher, dass es um eine andere Person geht und nicht um Sie selber? Sie schrieben im ersten Post erst laufend von "der Person" und dann plötzlich folgenden Satz: "Nun habe ich mich schnellstmöglich an den Personalrat gewandt und die Situation geschildert. Die Person aus dem Personalrat hat mich angerufen und sagte, dass wir das schon kennen aus der Abteilung und die genannten Gründe niemals einer Kündigung würdig sind und die auch nicht zustimmen werden." Warum wenden Sie sich an den Personalrat und warum ruft dieser Sie zurück, wenn es doch um eine ominöse andere Person geht?

Maximus2584

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Sind Sie sicher, dass es um eine andere Person geht und nicht um Sie selber? Sie schrieben im ersten Post erst laufend von "der Person" und dann plötzlich folgenden Satz: "Nun habe ich mich schnellstmöglich an den Personalrat gewandt und die Situation geschildert. Die Person aus dem Personalrat hat mich angerufen und sagte, dass wir das schon kennen aus der Abteilung und die genannten Gründe niemals einer Kündigung würdig sind und die auch nicht zustimmen werden." Warum wenden Sie sich an den Personalrat und warum ruft dieser Sie zurück, wenn es doch um eine ominöse andere Person geht?

Einfacher zu schreiben, meine Probezeit liegt fuenf Jahre zurück, also nein))

Isi

  • Gast
Sind Sie sicher, dass es um eine andere Person geht und nicht um Sie selber? Sie schrieben im ersten Post erst laufend von "der Person" und dann plötzlich folgenden Satz: "Nun habe ich mich schnellstmöglich an den Personalrat gewandt und die Situation geschildert. Die Person aus dem Personalrat hat mich angerufen und sagte, dass wir das schon kennen aus der Abteilung und die genannten Gründe niemals einer Kündigung würdig sind und die auch nicht zustimmen werden." Warum wenden Sie sich an den Personalrat und warum ruft dieser Sie zurück, wenn es doch um eine ominöse andere Person geht?

Einfacher zu schreiben, meine Probezeit liegt fuenf Jahre zurück, also nein))

Leider eine Lüge, es geht um dich, soweit  geklärt. Also du bist gekränkt, verstanden. Du wurdest trotz (aus deiner Sicht) guter Arbeit gekündigt. Das ist für dich leider dumm.
Innerhalb der Probezeit (und SPID hat das wirklich deutlich gemacht) is KEINE ANGABE VON GRÜNDEN nötig.
Du wurdest gekündigt, im ÖD, also hat vieles nicht gepasst. Akzeptiere das, lerne und verbessere dich (oder auch nicht mir egal). Auf jeden fall ist wirklich alles gesagt, und dein ständiges aber aber aber zeigt nur eins:
Niemand will solche Leute beschäftigen.

Danke das es die Probezeit gibt.

Maximus2584

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Sind Sie sicher, dass es um eine andere Person geht und nicht um Sie selber? Sie schrieben im ersten Post erst laufend von "der Person" und dann plötzlich folgenden Satz: "Nun habe ich mich schnellstmöglich an den Personalrat gewandt und die Situation geschildert. Die Person aus dem Personalrat hat mich angerufen und sagte, dass wir das schon kennen aus der Abteilung und die genannten Gründe niemals einer Kündigung würdig sind und die auch nicht zustimmen werden." Warum wenden Sie sich an den Personalrat und warum ruft dieser Sie zurück, wenn es doch um eine ominöse andere Person geht?

Einfacher zu schreiben, meine Probezeit liegt fuenf Jahre zurück, also nein))

Leider eine Lüge, es geht um dich, soweit  geklärt. Also du bist gekränkt, verstanden. Du wurdest trotz (aus deiner Sicht) guter Arbeit gekündigt. Das ist für dich leider dumm.
Innerhalb der Probezeit (und SPID hat das wirklich deutlich gemacht) is KEINE ANGABE VON GRÜNDEN nötig.
Du wurdest gekündigt, im ÖD, also hat vieles nicht gepasst. Akzeptiere das, lerne und verbessere dich (oder auch nicht mir egal). Auf jeden fall ist wirklich alles gesagt, und dein ständiges aber aber aber zeigt nur eins:
Niemand will solche Leute beschäftigen.

Danke das es die Probezeit gibt.

Ja, ich glaube du hast um diese Zeit einfach zu viel getrunken, ansonsten wuerdest du auch mitbekommen, dass es noch nicht mal
KÜ ausgesprochen wurde oder du bist hier der Clown des Forums? Ist auch egal, wenig Relevanz von deinen Aussagen))), wenn es dir besser gehen wuerde kannst auch denken oder annehmen, dass es um mich hier geht)

Spid

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Auch hier werden Wartezeit und Probezeit durcheinander geworfen. Die Probezeit ist bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen im TV-L ohne jede Wirkung und Bedeutung. Sie würde bei Arbeitsverhältnissen, die sich nach dem BGB richten, auf die Kündigungsfrist wirken. Es ist die Wartezeit des KSchG, die dazu führt, daß man als AG keinen Kündigungsgrund benötigt. Wartezeit und Probezeit haben nichts miteinander zu tun.

Maximus2584

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Auch hier werden Wartezeit und Probezeit durcheinander geworfen. Die Probezeit ist bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen im TV-L ohne jede Wirkung und Bedeutung. Sie würde bei Arbeitsverhältnissen, die sich nach dem BGB richten, auf die Kündigungsfrist wirken. Es ist die Wartezeit des KSchG, die dazu führt, daß man als AG keinen Kündigungsgrund benötigt. Wartezeit und Probezeit haben nichts miteinander zu tun.

ja ich habe dich verstanden keine Sorge. Andere Frage zu Kündigungsschutz und Beschäftigungszeit.

1 Jahr Beschäftigung beim Arbeitgeber x
1 Jahr private Wirtschaft
Unbefristeter Vertrag beim GLEICHEN Arbeitgeber x, wie ein Jahr davor nur andere Dienststelle.
Zeit davor wurde auch als Beschäftigungszeit anerkannt und mit dem Brief von der Personalleitung bestätigt, dass es sich auch bei der Kündigunsfrist dadurch nach '§ 34 Abs. 1 und 2 TV-L Auswirkungen geben würde.

Trotzdem würde der Kündigungsschutz (für die Angabe der Gründe einer Kündigung) nicht greifen, obwohl die Beschäftigungszeit tatsächlich beim GLEICHEN Arbeitgeber anerkannt wurde und mehr als einen Jahr tatsächlich beträgt?
« Last Edit: 18.07.2021 13:23 von Maximus2584 »

Spid

  • Gast
Ja. Wie bereits ausgeführt, ist die Beschäftigungszeit dafür völlig unbeachtlich.

Maximus2584

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Ja. Wie bereits ausgeführt, ist die Beschäftigungszeit dafür völlig unbeachtlich.

Ich frage mich dann aus welchen Gründen man dann im Schreiben extra darauf hinweist, dass die Kündigungsfristen sich damit geändert haben und das von einer Personalleitung....ok, danke.

Spid

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Die Kündigungsfristen, bei denen die Beschäftigungszeit eine Rolle spielt, ändern sich ja auch durch die Beschäftigungszeit. Das hat aber überhaupt keinen Zusammenhang zur Wartezeit des KSchG.

WasDennNun

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Trotzdem würde der Kündigungsschutz (für die Angabe der Gründe einer Kündigung) nicht greifen, obwohl die Beschäftigungszeit tatsächlich beim GLEICHEN Arbeitgeber anerkannt wurde und mehr als einen Jahr tatsächlich beträgt?
Das steht ja im KSchG:
"(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat ... "

Somit greift es noch  nicht, weil das 2. Arbeitsverhältnis eben noch nicht 6 Monate bestanden hat!
Und im Gesetzt nicht steht ...gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Beschäftigungszeit ....