Autor Thema: Androhung Kündigung ohne Gründe und Verhalten der Leitung  (Read 17080 times)

Maximus2584

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Trotzdem würde der Kündigungsschutz (für die Angabe der Gründe einer Kündigung) nicht greifen, obwohl die Beschäftigungszeit tatsächlich beim GLEICHEN Arbeitgeber anerkannt wurde und mehr als einen Jahr tatsächlich beträgt?
Das steht ja im KSchG:
"(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat ... "

Somit greift es noch  nicht, weil das 2. Arbeitsverhältnis eben noch nicht 6 Monate bestanden hat!
Und im Gesetzt nicht steht ...gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Beschäftigungszeit ....


Ok, verstanden, trotzdem sehe ich gute Chancen bei der Person, alle Gründe wurde dokumentiert und den nötigen Stellen vorgelegt zur Prüfung, welche Gründe genau will ich hier nicht schreiben, allerdings geht es um folgende Passage:

Eine treuwidrige Kündigung kann nur dann vorliegen, wenn sie aus Gründen, die von § 1 KSchG nicht erfasst werden, Treu und Glauben nach § 242 BGB verletzt (BAG v. 23.6.1994 – 2 AZR 617/93 -, Rn. 17 f., BAGE 77, 128). Eine Kündigung wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartefrist kann daher nicht treuwidrig sein. Hingegen ist eine willkürliche oder auf sachfremden Motiven beruhende Kündigung treuwidrig. Typische Tatbestände der treuwidrigen Kündigung sind z.B. ein widersprüchliches Verhalten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit und eine Kündigung, die die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer diskriminiert.
« Last Edit: 18.07.2021 13:54 von Maximus2584 »

Spid

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Gegenüber dem AN muß der AG überhaupt keine Gründe angeben, gegenüber dem PR - sofern er zu beteiligen ist - genügt die Angabe, die Erwartungen würden nicht erfüllt. Letztere Bewertung ist als solche weder angreif- noch überprüfbar.

Lars73

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Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.

Maximus2584

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Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.

Richtig, es sind mehrere Fehler passiert und diese wurden vom PR schon mitgeteilt, das falls es zu Kündigung kommen sollte(was PR auf jeden Fall migeteilt hat, dass niemals dazu kommt) wird natürlich geklagt ohne wenn und aber, die Person war schon für alle Fälle beim Anwalt. Die Beschäftigung würde ja dann weiter so lange laufen. Allerdings kam es noch nicht mal zur Beantragung der Kündigung und es kann ja sein, dass dies auch so bleibt am Ende.

Maximus2584

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Gegenüber dem AN muß der AG überhaupt keine Gründe angeben, gegenüber dem PR - sofern er zu beteiligen ist - genügt die Angabe, die Erwartungen würden nicht erfüllt. Letztere Bewertung ist als solche weder angreif- noch überprüfbar.

Es gab keine Gründe, jedoch haufen Anschuldigungen basierend auf "es wurde so gesagt" und daher werde ich eine Kündigung beantragen, wenn sie bis ... Zeitpunkt x nicht einen Aufhebunsvertrag machen werden...Aussagen der Leitung zu den Vorwürfen "Ich habe das natürlich nicht überprüft und jegliche Aussagen vom Arbeitnehmer, dass dies nicht stimmt wurde von der Leitung beantwortet "na ich glaube doch wohl meinen Kollegen", man könnte also mit der Wand sprechen und die gleiche Reaktion bekommen. Sie sieht die Person nicht mal als Kollegen an, komplett einseitig alles und der Personalrat hat mitgeteilt, dass dies nicht das erste Mal so ist....

Spid

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Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.

Maximus2584

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Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.

Ja ich verstehe Wartezeit, jedoch wie ich bereits gesagt habe, so ist der Gruppenleiter nicht der AG und damit denke ich, dass bereits mehrere Vorwürfe vorliegen es trotzdem eine Untersuchung geben würde, wo dann der AG eben auf der Seite des AN stehen würde und nicht an der Seite der Leitung.

Spid

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Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.

Richtig, es sind mehrere Fehler passiert und diese wurden vom PR schon mitgeteilt, das falls es zu Kündigung kommen sollte(was PR auf jeden Fall migeteilt hat, dass niemals dazu kommt) wird natürlich geklagt ohne wenn und aber, die Person war schon für alle Fälle beim Anwalt. Die Beschäftigung würde ja dann weiter so lange laufen. Allerdings kam es noch nicht mal zur Beantragung der Kündigung und es kann ja sein, dass dies auch so bleibt am Ende.

Ob eine Weiterbeschäftigung obligatorisch ist, hängt vom anzuwendenden Personalvertretungsrecht ab. Der AG kann sich vom ArbG jedoch davon entbinden lassen - insbesondere dann, wenn der Widerspruch des PR offensichtlich unbegründet ist.

Spid

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Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.

Ja ich verstehe Wartezeit, jedoch wie ich bereits gesagt habe, so ist der Gruppenleiter nicht der AG und damit denke ich, dass bereits mehrere Vorwürfe vorliegen es trotzdem eine Untersuchung geben würde, wo dann der AG eben auf der Seite des AN stehen würde und nicht an der Seite der Leitung.

Warum sollte man als AG soviel Energie in eine Wartezeitkündigung investieren? Das lohnt sich doch nur bei BauIng und ITlern. AG setzen in der Regel Führungspersonal ein, dessen Werturteil sie vertrauen - ansonsten wäre es überflüssig.

Maximus2584

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Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.

Richtig, es sind mehrere Fehler passiert und diese wurden vom PR schon mitgeteilt, das falls es zu Kündigung kommen sollte(was PR auf jeden Fall migeteilt hat, dass niemals dazu kommt) wird natürlich geklagt ohne wenn und aber, die Person war schon für alle Fälle beim Anwalt. Die Beschäftigung würde ja dann weiter so lange laufen. Allerdings kam es noch nicht mal zur Beantragung der Kündigung und es kann ja sein, dass dies auch so bleibt am Ende.

Ob eine Weiterbeschäftigung obligatorisch ist, hängt vom anzuwendenden Personalvertretungsrecht ab. Der AG kann sich vom ArbG jedoch davon entbinden lassen - insbesondere dann, wenn der Widerspruch des PR offensichtlich unbegründet ist.

Wie im Personalrat mitgeteilt wurde, so gilt Mitbestimmung auch in der Warte/Probezeit und wenn die nicht zustimmen es zu der Kündigung des AG nicht kommen würde. So ist die Aussage da gewesen.

Maximus2584

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Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.

Ja ich verstehe Wartezeit, jedoch wie ich bereits gesagt habe, so ist der Gruppenleiter nicht der AG und damit denke ich, dass bereits mehrere Vorwürfe vorliegen es trotzdem eine Untersuchung geben würde, wo dann der AG eben auf der Seite des AN stehen würde und nicht an der Seite der Leitung.

Warum sollte man als AG soviel Energie in eine Wartezeitkündigung investieren? Das lohnt sich doch nur bei BauIng und ITlern. AG setzen in der Regel Führungspersonal ein, dessen Werturteil sie vertrauen - ansonsten wäre es überflüssig.

Weil es in dieser Gruppe bereits mehrere Fälle bekannt sind mit der gleichen Leitung und vielleicht die Leitung auch mal angezweifelt werden würde? Außerdem wurden auch die zwei Fälle, welche davor vorlagen gelöst und führten nicht zu Kündigung am Ende. Des Weiteren herrscht extremer Personalmangel in diesem Bereich. Also sind das nicht genügend Gründe, warum man das vielleicht tun sollte? Eine Stellungsnahme des amtierenden Bürgermeisters wurde auch angefordert, welche auch bereits vorliegt und kritisch gegenüber der Haltung dieser Gruppenleitung ist. Also wenn das zu wenig Punkte sind, dann weiß ich echt nicht  ))))

Spid

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Es braucht einen Arbeitgeber der in der Probezeitkündigung Fehler macht um diese erfolgreich angreifen zu können. Es ist im öffentlichen Dienst nicht auszuschließen, dass es passiert. Aber wenn man als Arbeitgeber nicht sehr dumm ist gelingt eine Probezeitkündigung und eventuellen Klagen kann man gelassen entgegen sehen.

Richtig, es sind mehrere Fehler passiert und diese wurden vom PR schon mitgeteilt, das falls es zu Kündigung kommen sollte(was PR auf jeden Fall migeteilt hat, dass niemals dazu kommt) wird natürlich geklagt ohne wenn und aber, die Person war schon für alle Fälle beim Anwalt. Die Beschäftigung würde ja dann weiter so lange laufen. Allerdings kam es noch nicht mal zur Beantragung der Kündigung und es kann ja sein, dass dies auch so bleibt am Ende.

Ob eine Weiterbeschäftigung obligatorisch ist, hängt vom anzuwendenden Personalvertretungsrecht ab. Der AG kann sich vom ArbG jedoch davon entbinden lassen - insbesondere dann, wenn der Widerspruch des PR offensichtlich unbegründet ist.

Wie im Personalrat mitgeteilt wurde, so gilt Mitbestimmung auch in der Warte/Probezeit und wenn die nicht zustimmen es zu der Kündigung des AG nicht kommen würde. So ist die Aussage da gewesen.

Zur Zustimmungsverweigerung des PR habe ich doch bereits hinreichend ausgeführt. Daß dieser selbst aus Stümpern besteht, die weder ihre Grenzen kennen noch sonst irgendwas wissen, ist nicht ungewöhnlich, sondern weit überwiegend der Fall.

Spid

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Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.

Ja ich verstehe Wartezeit, jedoch wie ich bereits gesagt habe, so ist der Gruppenleiter nicht der AG und damit denke ich, dass bereits mehrere Vorwürfe vorliegen es trotzdem eine Untersuchung geben würde, wo dann der AG eben auf der Seite des AN stehen würde und nicht an der Seite der Leitung.

Warum sollte man als AG soviel Energie in eine Wartezeitkündigung investieren? Das lohnt sich doch nur bei BauIng und ITlern. AG setzen in der Regel Führungspersonal ein, dessen Werturteil sie vertrauen - ansonsten wäre es überflüssig.

Weil es in dieser Gruppe bereits mehrere Fälle bekannt sind mit der gleichen Leitung und vielleicht die Leitung auch mal angezweifelt werden würde? Außerdem wurden auch die zwei Fälle, welche davor vorlagen gelöst und führten nicht zu Kündigung am Ende. Des Weiteren herrscht extremer Personalmangel in diesem Bereich. Also sind das nicht genügend Gründe, warum man das vielleicht tun sollte? Eine Stellungsnahme des amtierenden Bürgermeisters wurde auch angefordert, welche auch bereits vorliegt und kritisch gegenüber der Haltung dieser Gruppenleitung ist. Also wenn das zu wenig Punkte sind, dann weiß ich echt nicht  ))))

Das würde trotzdem nicht dazu führen, daß ich mir möglicherweise Probleme ans Bein binde, derer ich mich jetzt noch sehr bequem entledigen kann. Genau dafür ist die Wartezeit ja gedacht.

Maximus2584

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Da der AG keiner Gründe bedarf, muß es auch keine geben - so einfach ist das.

Ja ich verstehe Wartezeit, jedoch wie ich bereits gesagt habe, so ist der Gruppenleiter nicht der AG und damit denke ich, dass bereits mehrere Vorwürfe vorliegen es trotzdem eine Untersuchung geben würde, wo dann der AG eben auf der Seite des AN stehen würde und nicht an der Seite der Leitung.

Warum sollte man als AG soviel Energie in eine Wartezeitkündigung investieren? Das lohnt sich doch nur bei BauIng und ITlern. AG setzen in der Regel Führungspersonal ein, dessen Werturteil sie vertrauen - ansonsten wäre es überflüssig.

Weil es in dieser Gruppe bereits mehrere Fälle bekannt sind mit der gleichen Leitung und vielleicht die Leitung auch mal angezweifelt werden würde? Außerdem wurden auch die zwei Fälle, welche davor vorlagen gelöst und führten nicht zu Kündigung am Ende. Des Weiteren herrscht extremer Personalmangel in diesem Bereich. Also sind das nicht genügend Gründe, warum man das vielleicht tun sollte? Eine Stellungsnahme des amtierenden Bürgermeisters wurde auch angefordert, welche auch bereits vorliegt und kritisch gegenüber der Haltung dieser Gruppenleitung ist. Also wenn das zu wenig Punkte sind, dann weiß ich echt nicht  ))))

Das würde trotzdem nicht dazu führen, daß ich mir möglicherweise Probleme ans Bein binde, derer ich mich jetzt noch sehr bequem entledigen kann. Genau dafür ist die Wartezeit ja gedacht.

Also ich habe jetzt folgendes gefunden, was für das jeweilige Bundesland und die jeweilige Diensstelle gilt und aus diesem Grund denke ich, dass die Aussage des Personalrats, falls die nicht zustimmen, selbst eine Kündigung in der Wartezeit nicht stattfinden würde (den, dass die Person in der Probe/Wartezeit) sich befindet ist dort bekannt:

Es besteht eine Dienstvereinbarung.

In Angelegenheiten sämtlicher Dienstkräfte bestimmt der Personalratnach Maßgabe des § 81 Abs. 2 mit bei
1-Versetzung

Mitbestimmung bei
§ 87 Arbeitnehmer
8.Kündigung.

4. § 90Mitwirkung
1.Verwaltungsvorschriften über die personelle Auswahl bei Einstellungen,Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen

Spid

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Es ist bereits fraglich, ob eine solche Dienstvereinbarung überhaupt wirksam wäre, da die Mitbestimmung abschließend im Personalvertretungsrecht geregelt und somit der Regelungskompetenz der Betriebsparteien entzogen ist. Maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Personalvertretungsgesetzes.