Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung E5
Sternenstaub:
Hallo zusammen,
ich arbeite seit ca. 2 Jahren beim Land NRW als Laborhilfskraft und wurde in E3 Stufe 2 eingruppiert. Jetzt habe ich gelesen, wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf hat, steigt ab Entgeltgruppe 5 ein. Ich habe eine dreijährige abgeschlossenen Ausbildungsberuf, aber nicht im Labor, sondern im Verkauf. Was greift denn jetzt?? Die Tätigkeit, die man ausführt oder die Ausbildung?
Es wäre super, wenn ich dazu Antworten bekommen würde.
Liebe Grüße
Mari
Spid:
Eingebildete Vorschriften entfalten keine Geltung.
Isie:
Maßgebend ist die auszuübende Tätigkeit.
Tiffy:
--- Zitat von: Sternenstaub am 16.07.2021 14:10 ---Ich habe eine dreijährige abgeschlossenen Ausbildungsberuf, aber nicht im Labor, sondern im Verkauf.
--- End quote ---
Lieber Sternenstaub, am besten diesen o.g. Satz noch einmal ganz langsam und aufmerksam lesen.
Hat es geholfen? Nein? OK, dann wenden wir das Prinzip "in der Übertreibung liegt die Deutlichkeit" an:
"Hallo, ich bin promovierte Juristin und habe nun eine Stelle im Archiv angenommen, wo ich dem hauptamtlichen Mitarbeiter beim Einsortieren der Akten helfe. Diese Tätigkeit ist mit EG 3 bewertet. Nun habe ich aber gehört, dass mir als Juristin eigentlich eine viel höhere..." (ich breche mal hier ab und hoffe, es hat inzwischen "klick" gemacht).
Sternenstaub:
Hallo Tiffy,
dann erkläre mir das mal, in Deiner charmanten Art:
TV-L 1 bis 5: Alle Entgelttabellen im Überblick 2021
In die TV-L-Entgeltgruppen 1 bis 4 werden Beschäftigte der Länder mit einfachen Tätigkeiten eingestuft – meist sind es un- oder angelernte Mitarbeiter. Dazu zählen etwa Boten oder Küchenhilfen. Wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf hat, steigt ab Entgeltgruppe 5 ein.
Klick.....
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