Autor Thema: Behördenwechsel | Personalakteneinsicht - Was wird weitergegeben?  (Read 12059 times)

repetezVous

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Salve zusammen,

wie Ihr aus dem Betreff entnehmen könnt, stellt sich mir folgende Frage:
Wenn ein Arbeitgeber von Behörde X gehen möchte und sich bei Behörde Y bewirbt,
wird ja, meistens beim Vorstellungsgespräch oder durch einen Fragebogen angegeben,
die Personalakte angefordert.

Hat jemand damit zufälligerweise Erfahrungen? Bekommt der potenzielle neuer Arbeitgeber
die komplette Einsicht über die Akte oder nur Auszüge davon und wenn, welche Auszüge?

Danke für eure Antworten :).


repetezVous

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Hi carriegross,

danke ersteinmal für die Antwort :). Im Grunde genommen interessiert mich hier nur die Frage inwieweit Zugang zur Personalakte gewährt wird, bzw. was genau gesehen wird. Das ist sozusagen als allgemeine Frage anzusehen :), da das Thema Personalakte doch was größeres ist. 

Schlussendlich hat ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ja nicht zwangsweise was zu befürchten, wenn da keine Ermahnungen/Abmahnungen oder sonstiges vermerkt sind. Es ist nur interessant zu wissen, ob die Personalabteilung dann Einblick in die ganze Akte hat oder nur in Teile. Beispielsweise nur in die Bereiche "Fortbildungen, Beurteilungen, etc." und die Teile mit "sensibleren Daten", wie die Krankheitstage z.B. nicht mitgegeben werden.

carriegross

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Es wird der Teil der PA weitergegeben, für den man die Einwilligung erteilt hat.

Jockel

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Im Zweifel, wenn du nichts einschränkst, wird die Personalakte kopiert und an die Kopie anfragende Behörde versandt.

repetezVous

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Vielen Dank für die nachträglichen Antworten :), damit ist mir geholfen.
Selbst wenn es mich betreffen würde, würde ich da in der Hinsicht nichts einschränken,
ich denke, dass es da besser ist mit offenen Karten zu spielen,sofern die Akte ohne
große Vorkommnisse ist, zB ohne Abmahnungen, Ermahnungen etc.

@Jockel
Du hast dazu nicht zuvälligerweise eine gesetzliche Grundlage, wo das Einsichtig ist?

Jockel

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Hä? Nein, du erlaubst das. Deine Daten, deine Entscheidung.

Bei mir hatte meine Personalabteilung sogar immer 2 Kopien meiner Personalakte, weil ich viele Bewerbungs-Verfahren laufen hatte, bis ich mich entschieden habe.  :D

Spid

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Sowas wird nicht nur in Papierform geführt, sondern auch in dieser übermittelt?

Wdd3

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Logisch. Diese werden dann per Einschreiben mit Rückschein an die anfordernde Behörde versendet und das von dem gleichen Mitarbeiter der sie vor 12 Jahren, während seines Praktikums, eingescannt hatte.

Jockel

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Exakt. ITK zu Fuß... muss sich erst biologisch ausschleifen. Ich hatte auch immer von der Fachabteilung ausgedruckte E-Mail-Bewerbungen zwischen den schönen Mappen liegen.  ;D

Hustensaft

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Die Frage wäre schon eine bessere Antwort wert:
Es wird grundsätzlich nur die eigentliche Personalakte weitergegeben, üblicherweise aber nicht die Nebenakten (also Urlaub, Nebentätigkeiten, Fortbildung, Krankheit, Beihilfe), soweit solche geführt werden. Aber: Soweit nicht eingeschränkt, dürfen mit Ausnahme der Beihilfeakte auch die Nebenakten angefordert werden!

Zu bedenken ist:
Bevor man sich irgendwo bewirbt, wäre es sicher ratsam, das Recht auf Einsicht in die eigene Personalakte wahrzunehmen. Wer gegenüber einem potenziellen neuen Arbeitgeber die Bitte auf Akteneinsicht beschränkt oder verweigert, muss immer damit rechnen, dass der neue Arbeitgeber daraus seine Schlüsse zieht, gleich ob die zutreffen der nicht. Die Weitergabe der Personalakte zur Einsicht ist nur innerhalb des öD zulässig.