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Behördenwechsel | Personalakteneinsicht - Was wird weitergegeben?

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repetezVous:
Salve zusammen,

wie Ihr aus dem Betreff entnehmen könnt, stellt sich mir folgende Frage:
Wenn ein Arbeitgeber von Behörde X gehen möchte und sich bei Behörde Y bewirbt,
wird ja, meistens beim Vorstellungsgespräch oder durch einen Fragebogen angegeben,
die Personalakte angefordert.

Hat jemand damit zufälligerweise Erfahrungen? Bekommt der potenzielle neuer Arbeitgeber
die komplette Einsicht über die Akte oder nur Auszüge davon und wenn, welche Auszüge?

Danke für eure Antworten :).

carriegross:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=114066.0

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/personalakten-84-einsichtnahme-durch-andere-dienststellen_idesk_PI13994_HI2674211.html

Ich würde erst einmal keine Einwilligung erteilen.

repetezVous:
Hi carriegross,

danke ersteinmal für die Antwort :). Im Grunde genommen interessiert mich hier nur die Frage inwieweit Zugang zur Personalakte gewährt wird, bzw. was genau gesehen wird. Das ist sozusagen als allgemeine Frage anzusehen :), da das Thema Personalakte doch was größeres ist. 

Schlussendlich hat ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ja nicht zwangsweise was zu befürchten, wenn da keine Ermahnungen/Abmahnungen oder sonstiges vermerkt sind. Es ist nur interessant zu wissen, ob die Personalabteilung dann Einblick in die ganze Akte hat oder nur in Teile. Beispielsweise nur in die Bereiche "Fortbildungen, Beurteilungen, etc." und die Teile mit "sensibleren Daten", wie die Krankheitstage z.B. nicht mitgegeben werden.

carriegross:
Es wird der Teil der PA weitergegeben, für den man die Einwilligung erteilt hat.

Jockel:
Im Zweifel, wenn du nichts einschränkst, wird die Personalakte kopiert und an die Kopie anfragende Behörde versandt.

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