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Stufenlaufzeit

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Spid:
So einfach ist das nicht. Das liegt aber auch an der inkonsistenten und lückenhaften Sachverhaltsschilderung. Die Überleitung ist zum 01.01.17 und nicht in März 2017 erfolgt - entweder in E9a/4 oder E9b/4, mit Anrechnung der Stufenlaufzeit. Sollte die Überleitung in E9b erfolgt sein und ein Antrag auf Höhergruppierung wurde in 2017 nicht gestellt, bleibt es bei unverändert auszuübender Tätigkeit bei E9b. Wurde ein Antrag gestellt, begann die Stufenlaufzeit am 01.01.17 von vorn.

Minchen:
Ich meine, die 9 c wurde damals neu eingeführt und es war auuch erforderlich diese extra zu beantragen. Die Folge war jedoch, dass die Stufenlaufzeit von vorne begann. Was in der Folge durchaus dazu führen kann, dass man gefühlt ewig in der Stufe 4 bleibst.

Spid:
Aber eben auch nicht im März 2017, sondern zum 01.01.17.

acer:
Also ich kann berichten, ab 07/2021 habe ich jetzt stufe 5....

WasDennNun:

--- Zitat von: acer am 29.07.2021 16:44 ---Also ich kann berichten, ab 07/2021 habe ich jetzt stufe 5....

--- End quote ---
du kannst nur berichten, dass du das Entgelt der Stufe 5 ab 7/21 bekommst.
Ob es korrekt ist, dass du es ab dem 7/21 zu bekommen hast zweifelhaft.

Aber es ist ja dein Geld, welches da dir vorenthalten wird.
(Könnte ja sein, dass du seit dem 1.1.21 in der 9c S5 bist)
könnte aber auch sein, dass du in der 9b bist.

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