Autor Thema: Stufenlaufzeit  (Read 3681 times)

acer

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Stufenlaufzeit
« am: 17.07.2021 13:02 »
Hallo,

ich benötigte mal eure Hilfe, da ich von dem Thema keine Ahnung habe.
Ich habe mal den Verlauf anhand meiner Lohnzettel nachverfolgt.
Also seit Mai 2016 bin ich in der E9 Stufe 4 eingruppiert worden. Vorher mal E8 Stufe 3, dann mal E9 Stufe 3. Ab März 2017 dann E9a Stufe 4. Dann habe ich um Überprüfung gebeten bzgl. E9c. Ab Mai 2018 habe ich dann E9c Stufe 4 bekommen. In dieser bin ich auch weiterhin.

Ab wann müsste ich dann in der Stufe 5 aufsteigen oder müsste ich da bereits sein?

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 17.07.2021 13:04 »
Nach vier Jahren in E9c/4 erfolgt regelmäßig der Stufenaufstieg in E9c/5.

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 17.07.2021 13:43 »
Ab März 2017 dann E9a Stufe 4. Dann habe ich um Überprüfung gebeten bzgl. E9c. Ab Mai 2018 habe ich dann E9c Stufe 4 bekommen. In dieser bin ich auch weiterhin.
Entscheidend ist, ab wann du in der EG9c eingruppiert wurdest! Nicht entscheidend ist, ab wann man das korrekte Entgelt erhalten hat.
Hat die Überprüfung ergeben, dass du seit März 2017 in der EG9c eingruppiert bist? Oder haben sich zum Mai 2018 deine auszuübenden Tätigkeiten geändert, so dass du im März 2018 von 9a zur 9c höhergruppiert wurdest?

acer

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Antw:Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 17.07.2021 14:07 »
Die tätigkeiten habe sich nicht geändert....

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 17.07.2021 16:20 »
Sofern also deine dir übertragenden auszuübenden Tätigkeiten seit März 2017 welche sind, die zur 9c (und damals in der Stufe 4) führen, bist du seit März 2021 in der Stufe 5 der EG 9c und solltest dein AG auffordern dir das korrekte Entgelt auszuzahlen.

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit
« Antwort #5 am: 17.07.2021 16:35 »
So einfach ist das nicht. Das liegt aber auch an der inkonsistenten und lückenhaften Sachverhaltsschilderung. Die Überleitung ist zum 01.01.17 und nicht in März 2017 erfolgt - entweder in E9a/4 oder E9b/4, mit Anrechnung der Stufenlaufzeit. Sollte die Überleitung in E9b erfolgt sein und ein Antrag auf Höhergruppierung wurde in 2017 nicht gestellt, bleibt es bei unverändert auszuübender Tätigkeit bei E9b. Wurde ein Antrag gestellt, begann die Stufenlaufzeit am 01.01.17 von vorn.

Minchen

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Antw:Stufenlaufzeit
« Antwort #6 am: 23.07.2021 15:10 »
Ich meine, die 9 c wurde damals neu eingeführt und es war auuch erforderlich diese extra zu beantragen. Die Folge war jedoch, dass die Stufenlaufzeit von vorne begann. Was in der Folge durchaus dazu führen kann, dass man gefühlt ewig in der Stufe 4 bleibst.

Spid

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Antw:Stufenlaufzeit
« Antwort #7 am: 23.07.2021 15:16 »
Aber eben auch nicht im März 2017, sondern zum 01.01.17.

acer

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Antw:Stufenlaufzeit
« Antwort #8 am: 29.07.2021 16:44 »
Also ich kann berichten, ab 07/2021 habe ich jetzt stufe 5....

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeit
« Antwort #9 am: 29.07.2021 16:50 »
Also ich kann berichten, ab 07/2021 habe ich jetzt stufe 5....
du kannst nur berichten, dass du das Entgelt der Stufe 5 ab 7/21 bekommst.
Ob es korrekt ist, dass du es ab dem 7/21 zu bekommen hast zweifelhaft.

Aber es ist ja dein Geld, welches da dir vorenthalten wird.
(Könnte ja sein, dass du seit dem 1.1.21 in der 9c S5 bist)
könnte aber auch sein, dass du in der 9b bist.