Autor Thema: Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit  (Read 1358 times)

Martin

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Ist die Fahrzeit zum Arbeitsort im Falle einer Vollalarmierung der Rettungsleitstelle bei einem Großchadensereignis, wovon man als Disponent im Dienstfrei alarmiert wird und zur Arbeit kommen sollte, als Arbeitszeit zu werten?

Spid

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Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

Martin

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Spid

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Wenn es sich um eine tatsächliche Inanspruchnahme im Rahmen einer Rufbereitschaft handelte Ja, ansonsten nur, wenn man das mit dem AG verhandelt hat, als man sich bereit erklärte, die Arbeit aufzunehmen.

Martin

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Es handelt sich nicht um eine klassische Rufbereitschaft. Die gibt es zusätzlich im Dienstplan eingetragen. Hier ist es wirklich der Fall einer Großschadenslage, wo Mitarbeiter im dienstfrei alarmiert werden und dann „freiwillig“ den Dienst aufnehmen. Ein Schriftstück über die Vergütung oder gar der Fahrzeit/Arbeitszeit gibt es nicht. Es wird einfach normal beim Betreten der Dienststelle eingestempelt.

Spid

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Wie bereits ausgeführt: wenn man derlei nicht ausgehandelt hat, gibt es keinen Anspruch.

Martin

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derzeit gibt es nichts was in unserem Intranet veröffentlicht wurde. Danke für den Hinweis.

Spid

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Was hindert Dich daran zu sagen, daß Du nur kommst, wenn der Arbeitsweg Arbeitszeit ist - und Du für jede Stunde Arbeitszeit Überstundenzuschläge haben möchtest.

Martin

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Weil das in der Ad hoc Situation der Schichtleiter nicht entscheiden kann und bis dato das einfach noch nicht offiziell zur Sprache kam.

Spid

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Dann bekommt der AG halt sein Personal nicht zusammen und trifft das nächste Mal Vorkehrungen.