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Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit

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Martin:
Ist die Fahrzeit zum Arbeitsort im Falle einer Vollalarmierung der Rettungsleitstelle bei einem Großchadensereignis, wovon man als Disponent im Dienstfrei alarmiert wird und zur Arbeit kommen sollte, als Arbeitszeit zu werten?

Spid:
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

Martin:
Ja der TVöD

Spid:
Wenn es sich um eine tatsächliche Inanspruchnahme im Rahmen einer Rufbereitschaft handelte Ja, ansonsten nur, wenn man das mit dem AG verhandelt hat, als man sich bereit erklärte, die Arbeit aufzunehmen.

Martin:
Es handelt sich nicht um eine klassische Rufbereitschaft. Die gibt es zusätzlich im Dienstplan eingetragen. Hier ist es wirklich der Fall einer Großschadenslage, wo Mitarbeiter im dienstfrei alarmiert werden und dann „freiwillig“ den Dienst aufnehmen. Ein Schriftstück über die Vergütung oder gar der Fahrzeit/Arbeitszeit gibt es nicht. Es wird einfach normal beim Betreten der Dienststelle eingestempelt.

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