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Beauftragung

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Neulingneuling:
Hallo liebes Forum,

Folgende Frage an euch. Im Zuge einer Beauftragung, in welche Stufe wird man eingruppiert?
Fallbeispiel:
TE IV (Stufe 3) geht durch Beauftragung in die TE III. Kommt man dann automatisch in die TE III (Stufe 2) oder in die TE III (Stufe 1)? Und wie verhält es sich mit den Erfahrungsstufen? Laufen die während der Beauftragung parallel mit für die TE IV oder zählen die für die TE III?

Vielen Dank

MH:
Alles wichtige hierzu steht im Tarifvertrag, welcher auch u. A. im Intranet hinterlegt ist.
https://www.arbeitsagentur.de/ba-karriere/ba-tarifvertrag
§15 / §19 / §19Abs. 7

Neulingneuling:
OK, Danke dafür. Würde bedeuten Differenzbetrag zwischen TE IV Stufe 3 und TE III Stufe 3 wird bezahlt. Stufenlaufzeit wird im Nachgang berücksichtigt(egal ob TE IV oder TEIII).
Hätte ich das so richtig verstanden MH?

Schokobon:
Nein, das hast du falsch verstanden.
Hast du die Passagen im TV-BA gelesen?

Neulingneuling:
So verstehe ich das lt.BA-TV. Die Stufenlaufzeit wird fiktiv nachgezeichnet zum Ende der Beauftragung und der Differenzbetrag zur höheren TE Stufe wird bezahlt.Diesbezüglich wäre es hilfreich, wenn kurz beschildert werden könnte was an meiner Aussage falsch interpretiert wurde ;).

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