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Beauftragung

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Schokobon:
Nach § 15 Abs. 2 TV-BA wird die Zulage in Höhe des Steigerungsbetrages gezahlt, der sich
bei dauerhafter Übertragung der anderen Tätigkeit nach § 19 Abs. 7 Sätze 1 bis 3
ergeben würde.

§19 Abs. 7 TV-BA

--- Zitat ---1Bei Eingruppierung in eine höhere Tätigkeitsebene (Höhergruppierung) werden
die Beschäftigten derjenigen Entwicklungsstufe zugeordnet, in der sie ein höheres
Festgehalt erhalten, als das bisherige Festgehalt - zuzüglich einer ggf.
zustehenden Funktionsstufe -, mindestens jedoch das Festgehalt der
Entwicklungsstufe 2. 2Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen
Festgehalt – zuzüglich einer ggf. zustehenden Funktionsstufe – und dem
Festgehalt nach Satz 1 weniger als 221,50 Euro (228,34 Euro ab 1. April 2019,
230,76 Euro ab 1. März 2020), so erhält die/der Beschäftigte anstelle des
Unterschiedsbetrages den vorgenannten Garantiebetrag; dieser wird durch
weitere Steigerungen in der Entwicklungsstufe abgeschmolzen.
--- End quote ---

Die Zulage wird also nicht pauschal von TE IV S 3 nach TE 3 S 3 (stufengleich) berechnet.
Und wo werden Stufenlaufzeiten nachgezeichnet?

Neulingneuling:
...Sofern im Anschluss an die vorübergehende Beauftragung die dauernde
Übertragung der Tätigkeit mit entsprechender Höhergruppierung erfolgt, bleibt die
im Rahmen der vorübergehenden Beauftragung erreichte Entwicklungsstufe
erhalten; die bisher in der jeweiligen Entwicklungsstufe zurückgelegte Laufzeit wird
berücksichtigt. 4Endet die Beauftragung und wird im Anschluss wieder eine
Tätigkeit in der niedrigeren Tätigkeitsebene dauerhaft ausgeübt, wird die Laufzeit
in den Entwicklungsstufen in dieser Tätigkeitsebene für die Dauer der
vorübergehenden Beauftragung fiktiv nachgezeichnet...

MH:

--- Zitat von: Neulingneuling am 18.07.2021 15:20 ---OK, Danke dafür. Würde bedeuten Differenzbetrag zwischen TE IV Stufe 3 und TE III Stufe 3 wird bezahlt. Stufenlaufzeit wird im Nachgang berücksichtigt(egal ob TE IV oder TEIII).
Hätte ich das so richtig verstanden MH?

--- End quote ---

Die kämen in die TEIII Stufe 2. Sofern der Garantiebetrag von aktuell 230,76 nicht erreicht wird, wird dieser als Differenzbetrag gezahlt.

In welcher TE sind Sie den aktuell?
In einem vorherigen Post sprachen Sie von der TEV und Sie wollten in die TEIV? Das verwirrt mich etwas....

Generell habe ich ja schon geschrieben, dass eine positive Entwicklungskonferenz und dementsprechend eine Personalentwicklung nötig ist. Wenn eine Beauftragung vorhanden ist, fallen Sie nach Ablauf der Beauftragung wieder zurück in Ihre alte TE. Eine vorübergehende Beauftragung ist nicht automatisch eine Personalentwicklung. Eine erfolgreiche Personalentwicklung (welche 6 Monate dauert), ist von Nöten, um eine höhere TE-Stelle unbefristet erhalten zu können. Ausnahmen gibt es, aber es heißt nicht umsonst Ausnahmen.

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